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Hitzefrei im Büro

11.06.2019  — Jasmin Dahler.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Wie schön war es, als man nach der zweiten Schulstunde nach Hause konnte, wenn es hieß: „Hitzefrei!“ Jetzt sitzen wir in aufgeheizten Büros oder arbeiten gar in der prallen Sonne. Hitzefrei? Fehlanzeige! Doch was können wir als Arbeitnehmer*in tun, um nicht an der Schmorhitze zugrunde zu gehen? Wozu sind Arbeitgeber*innen verpflichtet? Wann dürfen wir vielleicht doch hitzefrei machen?

Wann müssen Arbeitgeber*innen handeln?

Die gute Nachricht: Arbeitgeber*innen dürfen Arbeitnehmer*innen nicht einfach auf der Arbeit verbrutzeln lassen. Gesetzlich sind drei Gradzahlen relevant. Dabei ist die Gradzahl entscheidend, der Arbeitnehmer*innen wirklich ausgesetzt sind.

Ab 26° Grad wird Arbeitgeber*innen empfohlen, Maßnahmen gegen die Wärme zu ergreifen. Handlungsmöglichkeiten sind:

  • Nachtauskühlung nutzen: Querlüftung in den Nachtstunden oder in den frühen Morgenstunden kühlen die Räume.
  • Wärmequellen reduzieren: Elektrische Geräte erzeugen Wärme. Nicht verwendete Geräte können für eine Kühlung daher ausgeschaltet werden. Scanner, Drucker und Kopierer nach Möglichkeit in einem anderen Raum lagern.
  • Tischventilator und Klimaanlage nutzen: Eine Klimaanlage kann bei der Hitze Abhilfe schaffen, aber Vorsicht — ist die Differenz zur Außentemperatur zu hoch, besteht die Gefahr eines Hitzeschocks. Eine andere Möglichkeit der Abkühlung sind Tischventilatoren. Bei Klimaanlagen und Tischventilatoren besteht die Gefahr der Erkrankung oder eines steifen Hals durch Zugluft sind nicht ausgeschlossen.
  • Übermäßige Sonneneinstrahlung verhindern: Sonnenschutzvorrichtungen bieten einen wirkungsvollen Blendschutz und halten einen Teil der Wärme draußen.
  • Arbeits-, Arbeitszeit- und Pausenregime anpassen: Im Rahmen der betriebsbedingten Möglichkeiten kann es hilfreich sein, wenn die Arbeitszeit in die kühleren Stunden des Tages verlagert wird. Insbesondere an warmen Tagen sind Überstunden belastend und im optimalen Fall vermeidbar.
  • Arbeitnehmer*innen informieren: Eine Informationsveranstaltung, die über die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze und etwaigen Gegenmaßnahmen informiert, hilft, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten.
  • Kostenlose Getränke: Vermehrtes Schwitzen führt zu Flüssigkeits- und Mineralienverlust. Die Bereitstellung von Mineralwasser und Tee hilft, diesen Verlust auszugleichen.

Wurde die 30° Grad Grenze geknackt, müssen Arbeitgeber*innen handeln. Bereits genannte Handlungsmöglichkeiten können zum Beispiel durch eine Lockerung der Bekleidungsregeln ergänzt werden. Nach der „Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur“ sollten zuerst immer erst technische und organisatorische dann personenbezogene Maßnahmen getroffen werden.

Sollte die Raumtemperatur tatsächlich 35° Grad übersteigen, darf in dem Raum nicht mehr gearbeitet werden. Das bedeutet aber nicht, dass gar nicht mehr gearbeitet werden darf. Arbeitgeber*innen müssen alternative Räumlichkeiten bieten. Können Arbeitgeber*innen das nicht bewerkstelligen, bietet sich Home-Office als Alternative an. Hitzefrei bleibt somit die letzte Möglichkeit und wird im Sommer eher eine einmalige Ausnahme sein. Kann das Unternehmen Hitzeschutzkleidung, Luftduschen oder Wasserschleier bieten, ist die Arbeit bei +35° Grad auch weiterhin in den Büros möglich.

Einen besonderen Schutz müssen Arbeitgeber*innen für Schwangere, stillende Mütter und Personen mit attestierten gesundheitlichen Problemen bieten. Hält sich das Unternehmen nicht an diese Vorschriften und gefährdet damit die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen kann dies Geldbußen von bis zu 5000 € nach sich ziehen.

Was darf ich als Arbeitnehmer*in bei der Hitze tun?

Als Arbeitnehmer*in können Sie nicht eigenmächtig entscheiden, dass Sie hitzefrei machen. Ist Ihre Gesundheit jedoch gefährdet, kann Sie niemand zwingen, im Büro zu bleiben, aber Sie dürfen nicht einfach nach Hause gehen.

Ein Gespräch mit den Arbeitgeber*innen, welche im Übrigen auch unter der Hitze leiden werden, wäre in dieser Situation deutlich zielführender. Gehen Sie einfach nach Hause, sind rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen. Ihre Arbeitsleistung dürfen Sie nur so lange verweigern, wie die Temperaturen im Raum unzumutbar sind. Ebenso können private Klimageräte und Ventilatoren bei einer nicht vorhandenen Absprache sowie das eigenmächtige Ignorieren von Bekleidungsvorschriften eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

Dennoch können auch Sie etwas gegen die Hitze tun:

  • Sonnenschutz nutzen
  • Auf vermeidbare Wärmequellen achten
  • Bekleidung im Rahmen Ihrer Möglichkeit anpassen: Hellere Kleidung hilft bereits gegen die Wärme
  • Ab 24° Grad den Getränkekonsum erhöhen: Drei Liter werden bei diesen Temperaturen empfohlen
  • Ernährung während den heißen Phasen des Tages auf leichte Koste umstellen
  • Körperpartien durch kaltes Wasser runterkühlen

Quellen und Hintergründe:



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