27.11.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesforum Männer.
Mit diesem Gesetz können bundesweite Standards für den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen geschaffen werden. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung nach der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch eine Neuregelung des §218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuchs.
Als Interessenverband für Jungen, Männer und Väter setzen wir uns dafür ein, dass geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren Formen bekämpft wird. Wir unterstreichen die Bedeutung dieser Pressemitteilung, weil wir der Ansicht sind, dass Gewalt gegen Frauen und die Gewaltbetroffenheit von Männern keine gegensätzlichen Themen sind. Beide Problematiken erfordern spezifische Lösungsansätze, die parallel verfolgt werden müssen.
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Diese alarmierenden Zahlen dürfen nicht länger ignoriert werden. Betroffene Frauen brauchen Schutz und Unterstützung. Gewaltprävention beginnt bei den Ursachen. Daher setzen wir uns auch dafür ein, dass Programme zur Täterarbeit konsequent gefördert werden. Zugleich möchten wir erreichen, dass der Gewaltschutz insgesamt – also auch für gewaltbetroffene Männer – ausgebaut wird.
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt körperliche oder sexualisierte Gewalt.14.000 Frauenhausplätze fehlen bundesweit, während viele Frauen ihren Aufenthalt in Schutzräumen selbst finanzieren müssen.Gewalt kostet jährlich 54 Milliarden Euro an Folgekosten (BMI 2024).
Diese Zahlen zeigen, wie dringend die Politik handeln muss. Mit einem bundeseinheitlichen Gewalthilfegesetz kann ein wirkungsvoller Schutzrahmen für gewaltbetroffene Frauen geschaffen werden, der der Istanbul-Konvention gerecht wird.
Unsere Arbeit als BFM zielt darauf ab, die gesellschaftliche Verantwortung für Gewaltprävention stärker ins Bewusstsein zu rücken. Gewalt darf niemals verharmlost oder relativiert werden, unabhängig davon, ob Frauen oder Männer betroffen sind. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der Schutz, Prävention und Täterarbeit kombiniert, können wir nachhaltig etwas verändern.
Bild: Wesley Tingey (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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