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Gesetzliche Neuregelungen durch das JStG 2019 zum 01.01.2020

12.06.2019  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Das Bundesfinanzministerium hat jüngst einen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Das JStG 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) sieht zahlreiche gesetzliche Neuregelungen vor, die im Wesentlichen zum 01.01.2020 in Kraft treten sollen. Eine Handvoll der Neuregelungen betrifft auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Nach derzeitigem Stand der Dinge sind u. a. folgende Neuregelungen vorgesehen:

1. Dienstwagenbesteuerung und Elektromobilität

  • Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei bestimmten Elektrofahrzeugen bzw. Hybridelektrofahrzeugen bis 31.12.24 bzw. 31.12.30 (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und 4 EStG 2020)
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile bei vom Arbeitgeber gewährten Vorteilen für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers bzw. die Überlassung von Ladevorrichtungen für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge bis 31.12.30 (§ 3 Nr. 46 EStG)
  • Verlängerung der Pauschalierungsmöglichkeit für die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge bis 31.12.30 (§ 40 Absatz 2 Nr. 6 EStG)

2. Job-Bike

  • Verlängerung der Steuerbefreiung bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an Arbeitnehmer bis 31.12.30 (§ 3 Nr. 37 EStG)

3. Nettolohnoptimierung (§ 8 Absatz 1 EStG 2020)

  • Einschränkungen bei steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Verschärfung bei der sog. Nettolohnoptimierung
  • Einschränkung von nicht gewollten Mitnahmeeffekten
  • gesetzliche Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen
  • keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze und der Pauschalierungsmöglichkeit gemäß § 37b EStG bei Geldsurrogaten
  • keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers

4. Verbilligte Überlassung von Firmenwohnungen an Arbeitnehmer

  • Einführung eines Bewertungsabschlags bei Firmenwohnungen (§ 8 Absatz 2 Satz 12 EStG 2020)

5. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 40 Absatz 2 EStG 2020)

  • Neue Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Job-Tickets ohne Anrechnung auf den Werbungskostenansatz des Arbeitnehmers

6. Reisekosten

  • Erhöhung der Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung (§ 9 Absatz 4a Satz 3 EStG 2020)
  • neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5b EStG 2020)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Gesetzesentwurf handelt. Ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Neuregelungen tatsächlich in Kraft treten, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch unklar. Wir werden Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.

Der Autor:

Volker Hartmann

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungs­erfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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Bild: Tobias Cornille (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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