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Geschenke für Geschäftsfreunde – jetzt macht schenken wieder Spaß!

17.10.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.

Weihnachten steht vor der Tür. Wollen Sie als Unternehmer Geschäftsfreunden eine Freude machen? Dann können Sie jetzt die Kosten von 35 Euro netto wieder völlig unkompliziert als Betriebsausgabe absetzen. Das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen Ecovis erklärt, worauf es ankommt, damit das Finanzamt mitspielt.

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Geschenke für Geschäftsfreunde sind bis zu einem Nettowert von 35 Euro Betriebsausgabe – so steht es im Einkommensteuergesetz. Doch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom März 2017 schreckte alle auf: Denn das oberste Finanzgericht entschied, dass die Betriebsausgabe inklusive der Pauschalsteuer von 30 Prozent den Wert von 35 Euro nicht überschreiten darf. Da zudem noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu berücksichten waren, und da die Kirchensteuer in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist, hatte Ecovis geraten, dass das Geschenk für Geschäftsfreunde der Einfachheit halber 24,95 Euro nicht überschreiten darf.

„Dass diese Regelung total kompliziert ist, hat wohl jetzt auch die Finanzverwaltung eingesehen“, sagt Ecovis-Steuerberater Robin Große in Ahlbeck, „sie erlaubt Unternehmern jetzt, dass sie die schon vor dem Urteil gültige Vereinfachungsregel anwenden können.“

Wollen Sie zu Weihnachten Geschäftsfreunden eine Freude machen?

  • Dann können Sie 35 Euro netto pro Beschenktem pro Jahr als Betriebsausgabe absetzen.
  • Als Schenkender sollten Sie das Geschenk pauschal mit 30 Prozent versteuern plus Soli und Kirchensteuer.

„Denn ein Geschenk ist nur dann ein echtes Geschenk, wenn Geschäftsfreunde den Wert nicht selbst versteuern müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Große.


Zu diesem Artikel erreichte uns folgende Frage:

»Ich bin selbständig, ohne Angestellte! Ich habe aber diverse Kunden, denen ich schon mal zum Geburtstag oder zu Weihnachten ein Geschenk mache und auch nicht möchte, dass der Beschenkte die 30 % Steuern abführen muss! Muss ich die 30 % pauschal versteuern? Und wenn ja, wohin mit der Steuer? Ich habe keine Lohnbuchhaltung! «

Unser Experte Volker Hartmann erläuterte hierzu Folgendes:

Soweit Sie Ihren Geschäftsfreunden Geschenke zukommen lassen, deren Anschaffungskosten 35 Euro übersteigen und eine Pauschalversteuerung erforderlich ist, können Sie die darauf entfallende Lohnsteuer über die LSt-Anmeldung an das Finanzamt melden.

Die Eintragung ist hier in der Kz. 44 - Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG vorzunehmen.




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