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Energieversorger BEV ist pleite – Ansprüche jetzt anmelden

25.02.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Stiftung Warentest.

Anfang Januar 2019 hatte die Bayerische Energieversorgung (BEV) Insolvenz angemeldet und alle Lieferungen gestoppt. Das Insolvenzverfahren läuft. Wer noch ein Guthaben hat und seine Forderung angemeldet hat, bekommt noch zumindest einen Teil seines Geldes. Wie viel das sein wird, ist allerdings unklar.

Neu: Wegen des Streits um Neukundenboni können Betroffene ihre Rechte jetzt kostenlos anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfeststellungsklage erhoben.

Update: Musterfeststellungsklage wegen Neukundenbonus

Zahlreiche Kunden hatten ihren Vertrag bei der BEV innerhalb des letzten Jahres vor der Insolvenz abgeschlossen. Laut AGB der BEV ist der Neukundenbonus aber erst nach einem Jahr fällig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meint: Die Regelung gilt aber für Kunden, die die BEV von sich aus innerhalb des ersten Jahres verlassen haben. Alle anderen Kunden müssten den Neukundenbonus trotz der Insolvenz erhalten. Sie können ja nichts für die Pleite. Die Verbraucherschützer haben deshalb eine Musterfeststellungsklage gestartet. Betroffene können sich anmelden. Das ist schnell, einfach und kostenlos. Wenn die Klage Erfolg hat, muss der BEV-Insolvenzverwalter den Neukundenbonus zugunsten aller Klage-Teilnehmer berücksichtigen.

Nachforderung zahlen, Guthaben anmelden

Ergibt sich aus der Schlussrechnung eine Nachforderung der BEV, müssen Kunden sie bezahlen, wenn sie es noch nicht getan haben. Guthaben zahlt die BEV nicht mehr aus. Sie gehören zur Insolvenzmasse. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen ist im Januar abgelaufen. Es ist möglich, nachträglich Forderungen gelten zu machen. Dann wird allerdings eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig.

Verfahren kann Jahre dauern

Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, dass das Geld zwar reicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen, nicht aber alle Schulden („Masseunzulänglichkeit“). Kunden müssen daher damit rechnen, nur einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen und das auch erst nach Ende des Insolvenzverfahrens. Und das kann noch Jahre dauern.

Anscheinend schon länger in Schieflage

Schon lange vor der Insolvenz verhielt sich die BEV nicht wie eine gesundes Unternehmen: Leser berichteten uns von Neukundenboni, die nur auf Nachfrage ausgezahlt wurden, von verspäteten Abrechnungen und drastischen Preiserhöhungen. Zum Schluss versuchte BEV sogar, die Preise innerhalb einer vereinbarten Preisgarantiezeit zu erhöhen.

Riskante Geschäftsstrategie

Ein Blick in die letzte veröffentlichte Bilanz der BEV für das Geschäftsjahr 2016 zeigt, warum das Unternehmen in Schieflage geriet. Die BEV hat mehr als 10 Millionen Euro für Verkaufsprovisionen ausgegeben. Viel davon dürfte an Vergleichsportale geflossen sein. Interessant ist auch, dass die BEV offensichtlich nicht einkalkuliert hat, dass jedem Kunden, dem sie einen Bonus versprochen hat, dieser auch automatisch zusteht. Stattdessen spricht das Unternehmen in der Bilanz nur von einer „prognostizierten Einlösequote“, die es einkalkuliert hat. Hinzu kommt: BEV hat seine Energie ausschließlich am „Spotmarkt“ eingekauft. Das ist hochriskant. Hier werden Stromkontingente nicht für Monate oder Jahre zu festgelegten Preisen im Voraus gekauft, sondern nur für den gleichen oder den nächsten Tag. Die BEV hat aber Tarife mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten und mit einer Preisgarantie für diese Zeit angeboten, ohne selbst die Einkaufspreise zu kennen.

Versorgerwahl: Auf kommunale Anbieter setzen

Bisher sind nur private Versorger pleitegegangen: Teldafax, Flexstrom, Care Energy, jetzt BEV. Stadtwerke und andere kommunale Unternehmen haben ein geringes Insolvenzrisiko. Sie kalkulieren ihre Preise meist auch nicht so knapp wie Stromdiscounter. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt einen kommunalen Anbieter.

Tarife von Stadtwerken und kommunalen Unternehmen

Entweder man sucht sich einen günstigen Tarif bei seinem Stadtwerk vor Ort – die meisten Stadtwerke bieten inzwischen günstige Onlinetarife an – oder man schließt einen Vertrag bei einem anderen kommunalen Unternehmen ab. Viele haben eigene Marken gegründet, unter denen sie überregional zu marktfähigen Preisen Energie verkaufen. Hierzu gehört zum Beispiel die Marke Emma Energie der Technischen Werke Ludwigshafen (TWL).

Nicht immer über Vergleichsportale zu finden

Einige kommunale Betriebe verkaufen ihre Tarife nicht über Vergleichsportale, zum Beispiel die Berliner Stadtwerke und die Stadtwerke Güstrow. Die Portale zeigen deren Tarife und Preise zwar an, wenn man die Voreinstellungen ändert, um abzuschließen, müssen Interessenten aber selbst auf die Webseite des Anbieters gehen.

Stadtwerke: Marken und Tarife kommunaler Versorger

Sicher und oft auch günstig sind die Angebote dieser Stadtwerke, die überregional Energie verkaufen:

  1. BerlinStrom (Berliner Stadtwerke)
  2. Energiehoch3 (Gelsenwasser AG)
  3. Emma Energie (Technische Werke Ludwigshafen TWL)
  4. Strom Zuhause (EWE AG)
  5. Hammer Strom (Stadtwerke Hamm)
  6. Kaiser Strom (Stadtw. Heidenheim)
  7. M-Strom (Stadtwerke München)
  8. Original Energie (Stadtwerke Oranienburg)
  9. Simply Green (Entega)
  10. Strommanufaktur (Stadtw. Dresden)
  11. Stromissimo (Stadtw. Güstrow)

Diese Angebote haben wir durch zwei Abfragen bei Vergleichsportalen für die Postleitzahlen 10435, 50939 und 80807 ermittelt. Wir haben die Voreinstellungen teilweise verändert. Gelistet sind kommunale Anbieter der ersten fünf Plätze, die mindestens zweimal vorkamen. Alle Firmen sind mindestens zu 90 Prozent in kommunaler Hand.

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