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Eine übliche Mahlzeit

30.07.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

"Einmal das Übliche, bitte!" – was im Stammlokal ohne Weiteres funktioniert, erfordert in steuerlicher Hinsicht die Kenntnisse der Sachbezugswerte. Zum Beispiel dann, wenn man eine übliche Mahlzeit – und kein Belohnungsessen – zu sich nehmen möchte. Kennen Sie die Antwort auf unsere heutige FiBu-Frage?

Übliche Mahlzeiten des Arbeitsgebers an den Arbeitnehmer werden mit dem Sachbezugswert angesetzt. Welche Aussage ist in diesem Zusammenhang richtig?








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