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Dramatischer Rückgang der Steuereinnahmen: Schätzunsicherheit hoch wie nie

18.05.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Bund, Länder und Gemeinden müssen aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2024 mit einem nie dagewesenen Rückgang der Steuereinnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis der 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die aufgrund der gegenwärtigen Kontaktbeschränkungen erstmals als Videokonferenz ausgetragen wurde.

Insgesamt erwarten die Steuerschätzer über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 316 Mrd. Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2019. Auf Bund, Länder und Gemeinden entfallen davon 169 Mrd. Euro, 97 Mrd. Euro bzw. 46 Mrd. Euro. Für das laufende Jahr 2020 wird von Mindereinnahmen in Höhe von 99 Mrd. Euro ausgegangen. Für 2021 ergeben sich Mindereinnahmen von 53 Mrd. Euro. Finanzministerin Taubert dazu: „Dass es angesichts der Corona-Krise drastische Mindereinnahmen geben wird, war bereits vor der Steuerschätzung absehbar. Der Umfang ist dennoch nur schwer zu greifen und verdeutlicht uns nochmals eindrücklich das ganze Ausmaß der Krise. Noch nie mussten die öffentlichen Haushalte mit einem solchen Rückgang umgehen.“

Die Steuereinnahmen im laufenden Jahr fallen nach einer Phase sehr dynamischen Wachstums auf die Einnahmen der Jahre 2016/2017 zurück. Erst im Jahr 2022 werden sie wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Dennoch wachsen die Steuereinnahmen im Schätzzeitraum mit durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr.

Aufgrund der hohen Unsicherheiten soll es im Spätsommer eine zusätzliche Steuerschätzung zu den regulären Terminen im Mai und November geben. Ministerin Taubert hatte dies kürzlich bereits gefordert: „Gerade jetzt ist die Unsicherheit besonders groß. Wir kehren nun schrittweise in unseren normalen Alltag zurück. Schon in wenigen Wochen werden wir deshalb ein viel klareres Bild davon haben, wie sich der weitgehende Lockdown der letzten Wochen auf die Wirtschaft und damit auf das Steueraufkommen ausgewirkt.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet. Ministerin Taubert dämpft jedoch schon etwaige Hoffnungen: „Die geschätzten Ergebnisse werden sich in entsprechender Relation vollständig in unserem Landeshaushalt niederschlagen.“ Die Ergebnisse der Steuerschätzung fallen genau hinein in die parlamentarischen Beratungen zum Thüringer Sondervermögen zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie sowie in die gerade begonnene Aufstellung des Landeshaushaltes 2021.

Mit dem Sondervermögen sollen insbesondere Sonderprogramme und Liquiditätshilfen für Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen finanziert werden. Ebenso sollen daraus gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen unterstützt werden. „Der prognostizierte Rückgang der Wirtschaftsleistung, die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und die Umsatzrückgänge in allen Wirtschaftsbereichen verdeutlichen die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieses Hilfsprogrammes“, so Taubert. Gleichzeitig treffen die geplanten Mehrausgaben aber nun auf drastische Mindereinnahmen.

Finanzministerin Taubert appelliert deshalb – insbesondere mit Blick auf die anlaufende Aufstellung des Landeshaushaltes für das kommende Jahr – an ihre Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung: „Allein die Finanzierung des Sondervermögens stellt uns vor große Herausforderungen. Noch profitieren wir von den guten Haushaltsabschlüssen der vergangenen Jahre. Jede künftig geplante Ausgabe im laufenden und kommenden Haushalt muss allerdings auf den Prüfstand gestellt werden. Wir werden den Gürtel nicht nur ein Loch enger schnallen müssen.“

Der Arbeitskreis ‚Steuerschätzungen‘ hatte vom 12. bis 14. Mai 2020 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2024 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 19. Mai 2020 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung vorgestellt.

Hintergrund: Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2020. Hierin sind die mit den Corona-Maßnahmen verbundenen Einschränkungen der wirtschaftlichen und sozialen Aktivität der dominierende Effekt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2020 von +1,0 Prozent auf -6,3 Prozent abgesenkt – ein Rückgang der Wirtschaftsleistung, wie es ihn in Deutschland noch nicht gegeben hat.

Der deutlichen Abwärtskorrektur liegen Umsatzrückgänge in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu Grunde. Anders als in vergangenen Schwächephasen ist dieses Mal auch der Arbeitsmarkt als bisherige Stütze der Binnenwirtschaft stark betroffen. Trotz starker Inanspruchnahme von Kurzarbeit wird die Arbeitslosigkeit jahresdurchschnittlich auf 5,7 Prozent anwachsen. Für das kommende Jahr 2021 wird mit einem Aufholeffekt und damit einhergehenden Wirtschaftswachstum von +5,2 Prozent gerechnet. Für den mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils +1,4 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht. Gegenüber den bisherigen Wachstumserwartungen wird die Corona-Krise zu einem Wohlstandsverlust von 450 Mrd. Euro führen.

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