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Dashöfer

Das sind die neuen Rechtsanforderungen für den Handel 2019

07.01.2019  — Rolf Becker.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Noch im Dezember 2018 gab es neue gesetzliche Verpflichtungen für den Handel. Das neue Verpackungsgesetz und die Geoblocking-Verordnung beschäftigen Händler gleich zu Beginn des Jahres. Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN hat für Sie wichtige Regelungen zusammengestellt, die auch in 2019 den Handel beschäftigen oder eher auf die lange Bank geschoben werden.

Verpackungsgesetz seit 01.01.2019

Wer bis zum Jahreswechsel nicht registriert war, der riskiert nach dem neuen Verpackungsgesetz saftige Bußgelder bis zu 100.000 Euro und natürlich Abmahnungen. Denn die Registrierung ist öffentlich abrufbar. Händler, die keine Eigenmarken vertreiben müssen sich vergewissern, dass die Lieferanten oder Importeure die Marken angemeldet haben. Hier empfehlen sich Abreden und Klauseln mit den Lieferanten. Die eigenen Versandverpackung des Händlers muss allerdings auch angemeldet werden. Die Angabe einer Marke ist allerdings nicht notwendig. Der Händlername reicht aus.

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ePrivacy Verordnung

Ob die ePrivacy Verordnung noch 2019 mit ihren wahrscheinlich großen praktischen Auswirkungen auf die Datenverarbeitung bei Webseiten und dem Telefonmarketing kommt, bleibt abzuwarten. Prognostiziert wird die Verabschiedung für Ende 2019. Wirkung wird sie dann ohnehin erst nach einer Übergangszeit nach 2019 erlangen. Österreich hat den EU-Rat geführt und wenig Ambitionen gezeigt, diese in der Wirtschaft ungeliebten Regelungen voranzutreiben. Vermutlich wird das Vorhaben erst wieder nach der Europawahl (am 23.05.2019) von einem neuen Parlament, neuer Kommission und neuen Vorsitz wieder Fahrt aufnehmen. Die Trilogverhandlungen werden Ende 2019 erwartet. Das verschiebt ein Inkrafttreten auf 2020 und das Ende einer Umsetzungsfrist auf 2022 bzw. 2023.

Werbung bei WhatsApp

Das Wall Street Journal meldet Absichten, bei WhatsApp ähnlich wie auch schon bei Instagram Werbung zuzulassen, z.B. in den Statusmeldungen. Aber auch Werbeanzeigen im Posteingang sind denkbar. Ende Februar 2019 endet eine Vereinbarung zwischen den früheren Gründern und Facebook zur Werbung. Offenbar plant man die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufzuweichen und die Mitteilungen auf werbliche Trigger zu untersuchen. Bei ca. 1,5 Milliarden Nutzern sieht der Inhaber Facebook möglicherweise riesige Profite. Bei Instagram soll der Werbung schon knapp 3 Milliarden Dollar umsetzen. Facebook will Unternehmen nach Gerüchten Einblicke ermöglichen. Die Nutzer bekämen dann bei einer Diskussion über den Nachmittagskaffee gleich die Werbung für Kaffeemaschinen und Kaffeesorten angezeigt. Das wirft viele Fragen zum Datenschutz und zum Schutz vor belästigender Werbung auf. Eine Stellungnahme seitens Facebook bzw. von WhatsApp gibt es noch nicht.

Modernisierung des Wettbewerbsrechts

Geplant ist eine Modernisierung des Wettbewerbsrechts, um der wachsenden Bedeutung von Datenökonomie (Zugangsrechte und Bedingungen), dem Anwachsen von Marktplattformen, der Bedeutung von Matching und Ranking und den Anforderungen von „Industrie 4.0“ gerecht zu werden. Die neu eingesetzte „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ soll zu den wettbewerbspolitischen Fragestellungen bis Herbst 2019 konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten.

Haftung für Umsatzsteuer

Ab dem 01.03.2019 haften Plattformen im eCommerce für die Umsatzsteuer der Anbieter aus Drittlandunternehmen und ab 01.10.2019 für inländische bzw. EU-Unternehmen. Neben Aufzeichnungspflichten muss der Betreiber die steuerliche Registrierung des anbietenden Händlers im Inland dokumentieren. Das erfolgt durch eine Bescheinigung des für den Nutzer zuständigen Finanzamts. Betroffen sind alle Betreiber, die Informationen über das Internet bereitstellen (Webseite oder jedes andere Instrument), die es einem Dritten ermöglichen, Umsätze auszuführen.

EU-Anpassungen im Markenrecht

Das Markenrecht der EU wurde bereits angepasst. Jetzt sind nationale Vorschriften in Deutschland an der Reihe. Grundlage bildet die EU Verordnung zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken vom 15. Dezember 2015. Bis Januar 2019 müssen die Anpassungen umgesetzt werden. Die Änderungen beinhalten einen Verzicht auf die grafische Darstellbarkeit, sodass auch Geräusche und Gerüche oder Tastmarken dem Markenschutz zugänglich werden. Wie das dann „bestimmbar“ werden soll, ist noch unklar. Recherchemöglichkeiten müssen erst noch eröffnet werden. Ursprungsbezeichnungen, geografische Herkunftsangaben, traditionelle Kennzeichnungen für Spezialitäten und Weine sowie Sortenbezeichnungen für Pflanzen werden von der Monopolisierung durch Markeneintragungen künftig ausgenommen, wenn sie durch nationales Recht oder Unionsvorschriften oder internationale Abkommen geschützt werden. Was mit bereits eingetragenen Marken geschieht, ist unklar.

Neu ist die sog. Gewährleistungsmarke als Gütesiegel, welches an Dritte vergeben wird, wie sie schon in der Union existiert. Allerdings müssen hierzu noch viele offene rechtliche Fragen geklärt werden, zumal hohe Anforderungen an solche Gütezeichen, ihre Satzung und die Vergabe gestellt werden.

Lizenznehmer können künftig gegen Markenverletzungen vorgehen, wenn der Markeninhaber nicht nach Aufforderung entsprechend reagiert.

Pirateriewaren sollen demnächst auch beim Transit durch Deutschland beschlagnahmt werden können und nicht nur bei Ein- oder Ausfuhr.

Änderungen Versandhandel in die Schweiz

Seit dem 01.01.2019 gelten im Handel mit der Schweiz Änderungen beim Kleinversand. Bislang war bei Kleinsendungen keine Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Steuerbetrag unter fünf Franken blieb. Künftig zahlt ein Händler, wenn er mindestens 100.000 CHF Umsatz mit dem Versand in die Schweiz macht Umsatzsteuer. Das gilt nicht für reine Warenlieferungen außerhalb des Online-Versandhandels.

Mehr Informationen finden Sie HIER.

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