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Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2023

01.08.2022  — .  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten.

Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu einem der wichtigsten Instrumente der deutschen Wirtschaftsförderung. Mittelständische Unternehmen brauchen jetzt, wo die Corona-Pandemie immer noch nicht vollständig überstanden ist und wir zusätzlich in einer ernsten und angespannten Lage am Gasmarkt sind, ein ausreichendes Kreditangebot zu angemessenen Konditionen.“

Durch die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung von ERP-Sondervermögen und KfW zu Beginn des Jahres 2022 werden kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Alter, d. h. nicht nur Gründungen, finanziert. Damit profitiert eine sehr viel breitere Zielgruppe von Unternehmen von den ERP-Förderkrediten, welche von der KfW angeboten werden.

Eine funktionierende Versorgung des deutschen Mittelstands mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen Chancen nutzen, Investitionen zukunftsorientiert anzugehen und damit auch die Transformation hin zu einer nachhaltigen, digitalen Wirtschaft aktiv zu gestalten.

Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Das Finanzierungsförderangebot des ERP-Sondervermögens liefert einen wichtigen Beitrag, um die Investitionstätigkeit des deutschen Mittelstandes wirksam anzuschieben und seine Wettbewerbsfähigkeit durch Zukunftsinvestitionen zu stärken.

Bild: bruce mars (Pexels, Pexels Lizenz)

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