20.06.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.
Die Gesetzesänderung bringt Neuerungen auch für die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, darunter Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Die zukünftige FIU möchte regelmäßig informieren. Dafür wurde auf der Internetseite der Zollverwaltung ein interner Bereich mit Informationen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz eingerichtet, der fortlaufend aktualisiert wird und der neben allgemeinen Informationen auch die Kontaktdaten der künftigen FIU sowie Hinweise zur Abgabe von Verdachtsmeldungen enthält.
Verdachtsmeldungen sind mit Inkrafttreten des neuen Rechts nicht mehr an die WPK, sondern unmittelbar an die FIU zu übermitteln (§ 43 Abs. 1 GwG-neu). Dies erfolgt nach einer Übergangsphase grundsätzlich in elektronischer Form über ein bei der FIU eingerichtetes Portal.
Im geschützten Mitgliederbereich steht ein Informationsschreiben der Projektgruppe FIU des Zollkriminalamts zur Verfügung, das auch die Zugangsdaten zu dem internen Bereich der Internetseite der Zollverwaltung enthält.
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