21.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Bislang konnte es passieren, dass Firmen noch bis zu zehn Jahre später Geld zurückgeben mussten, das ihnen ihre Kunden gezahlt hatten. Begründung dafür: Den Kunden waren zum Beispiel Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt worden. Den Gläubigern wurde in diesem Zusammenhang unterstellt, von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gewusst und sich so einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft zu haben. Die Reform stellt jetzt klar: Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, können davon ausgehen, dass diese Tatsache alleine keine Vorsatzanfechtung mehr begründet.
Außerdem reduziert sich die Anfechtungsfrist von bislang zehn auf künftig vier Jahre.
Auch Zinsansprüche bei Insolvenzanfechtungen werden neu geregelt. Sie werden künftig erst mit Eintritt des Verzugs entstehen. Dadurch ist es für Insolvenzverwalter weniger attraktiv, bereits Jahre zurückliegende Zahlungen noch anzufechten.
Ebenfalls positiv: Es soll keine Gläubiger erster und zweiter Klasse geben. Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens war vor allem dem Streit um das Fiskusprivileg geschuldet, das es Finanzämtern und Sozialkassen ermöglicht hatte, sich gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil zu verschaffen. Nun aber schiebt die Reform direkten oder indirekten Fiskusprivilegien einen Riegel vor.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die Reform. »Sie schafft Gläubigern endlich die lange versprochene Rechtssicherheit«, sagt BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd. »Wir sind froh, dass die Koalition dieses wichtige Gesetzesvorhaben nun doch noch im Laufe dieser Legislaturperiode verabschiedet hat. Die Unternehmen, für die vor allem finanzielle Planungssicherheit eine tragende Säule ihrer Geschäftstätigkeit ist, mussten lange genug darauf warten.«
Union und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2013 auf eine Reform des Anfechtungsrechts verständigt. Der BDIU hatte wiederholt auf das Problem aufmerksam gemacht und auf eine zeitnahe Lösung noch vor der Bundestagswahl gedrängt.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?