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Baulandmobilisierungsgesetz: niedrigere Wohnungspreise für den Staat – höhere Hürden für private Käufer

08.06.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

„Das Baulandmobilisierungsgesetz verfehlt sein Ziel. Es blockiert den Wohnungsneubau und führt zu massiven Ungerechtigkeiten. Das Gesetz erleichtert den Wohnungserwerb durch den Staat, während die Bildung von privatem Wohneigentum massiv eingeschränkt wird. Das war nicht Sinn und Zweck dieses Vorhabens.“

Das sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates. Die Länderkammer befasst sich abschließend mit dem Baulandmobilisierungsgesetz.

Aus Sicht von IVD-Präsident Jürgen Michael Schick sind vor allem zwei Aspekte des Gesetzes in Sachen Wohnungserwerb ungerecht: „Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen trifft in erster Linie kaufwillige Mieter, die oft keine andere Chance haben, an Wohneigentum zu gelangen.“ Durch den geplanten Genehmigungsvorbehalt für eine Privatisierung darf ein Mietshaus nur dann aufgeteilt werden, wenn zwei Drittel der Mieter von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. „Da dieser Fall in der Praxis so gut wie nie eintritt, gehört das Modell des Mieterkaufs künftig der Vergangenheit an. Keine Umwandlung, kein Vorkaufsrecht, kein Mieterkauf. Bund und Länder betreiben damit keinen Mieterschutz, sondern Eigentumsverhinderung. Viele Mittelschichtfamilien werden somit um eine attraktive - und meistens auch einzige - Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge gebracht“, erklärt Schick.

Für den Staat hingegen wird der Erwerb von Mietshäusern künftig erleichtert. Verantwortlich hierfür ist laut Schick das modifizierte Vorkaufsrecht der Kommunen: „Das ist die Kehrseite der Medaille, die privates Eigentum ausbremst. Durch den Erwerb zum sogenannten Verkehrswert, der auch unterhalb des tatsächlichen Marktwerts liegen kann, senkt sich der Staat im Zweifel selbst die Preise. In dieses Bild passt leider auch das vom Bundeskabinett verabschiedete neue Wertermittlungsrecht (ImmoWertV), welches Gutachterausschüssen und Katasterämtern faktisch die alleinige Deutungshoheit über Verkehrswerte einräumt, ohne für die erforderliche Transparenz der herangezogenen Daten und Verfahren sorgen zu müssen.“ Gegen den Referentenentwurf der ImmoWertV 2021 hatte sich der IVD mit einem breiten Bündnis aus immobilienwirtschaftlichen Verbänden und Instituten ausgesprochen.

Bild: MichaelGaida (Pixabay, Pixabay License)

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