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Baden-Württemberg: Jahr der Kontrolle nach DSGVO

10.05.2019  — Rolf Becker.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Nach dem Jahr der Beratung in 2018 hat die Landesdatenschutzbehörde in Baden-Württemberg eine Verschärfung für 2019 angekündigt. Rechtsanwalt Rolf Becker, Partner bei WIENKE & BECKER – KÖLN berichtet über die geplanten Maßnahmen und gibt Tipps zur Vermeidung von Ärger.

„2019 wird das Jahr der Kontrollen“, so Dr. Stefan Bring, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde.

In 2018 lag der Schwerpunkt nach Angaben der Behörde bei der Beratung. Verwiesen wird auf mehr als 200 Veranstaltungen und über 20.000 Beratungen.

Jetzt will man aber das Jahr der Kontrollen einläuten, um zu sehen, ob die Beratung Früchte trägt. Firmen, die „auf Lücke setzen“ sollen keinen Vorteil gegenüber der Konkurrenz haben, die sich datenschutzgerecht verhält.

Kontrollen bei Online-Anbietern

Geplant sind insgesamt 250 Kontrollen, die sich gegen öffentliche Bereiche richten. Im privatwirtschaftlichen Bereich will man sich auf Online-Shops konzentrieren. Dabei soll es um Webseiten und deren Tracking gehen und um damit verbundene Datenweitergaben an Dritte. Dies dürfte den Einsatz der üblichen verdächtigen Trackingtools betreffen, wie z.B. Google Analytics, eTracker, YouTube, Facebook-Pixel und Social-PlugIns. Hierbei werden regelmäßig Daten an Dritte weitergegeben.

Die Kontrollen sollen sowohl angekündigt, wie auch unangekündigt erfolgen. Es gäbe auch eine Reihe von Beschwerden, denen jetzt nachgegangen werden soll, so Dr. Brink.

Widerrufsrecht

Bei Verstößen sieht die DSGVO empfindliche Bußgelder vor. Der Landesdatenschutzbeauftragte dazu:

Kontrollen sind nicht gleichbedeutend mit Sanktionen oder gar Bußgeldern. Auch bei unseren umfangreichen Maßnahmen bleiben die Beratung und der Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten das Mittel der Wahl. Strafen werden auch künftig nur bei gravierenden Verstößen und dann ausgesprochen, wenn klare Rechts-verletzungen nicht beseitigt werden.

Zudem solle es vornehmlich um größere Firmen gehen. Kleinere Unternehmen mit Datenverarbeitung im geringen Umfang sind nicht vorrangig betroffen. Im Dezember soll es Berichte über die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen geben.

Fazit

Betroffen sind offenbar eher größere Unternehmen in Baden-Württemberg. Dort sollte man vorsorglich noch einmal sauber kontrollieren, welche Tracking-Maßnahmen eingesetzt werden und ob diese Maßnahmen in einem rechtlich abgesicherten Umfeld erfolgen. Häufig ist man nach dem Ausbleiben von Sanktionen wieder auf frühere Datensammlungen umgestiegen.

Dazu ist kritisch zu prüfen, ob man im Einzelfall die Trackingmaßnahme wirklich benötigt. Wer wertet das wann im Unternehmen mit welchen Folgen aus?

Oft lassen sich Trackings ohne Verlust für das Unternehmen abschalten. Dort, wo sie als notwendig angesehen werden ist zu prüfen, ob die Einstellungen, die der Dienstleister anbietet genutzt werden können, um Betroffene besser zu schützen oder ob man selbst Maßnahmen treffen kann, um hier etwas zu bewirken.

Erhalten Sie Post von der Landesdatenschutzbehörde, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, damit man richtig auf ein solches Schreiben reagiert.

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