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AGB – oder AGBs?

07.12.2017  — Moira Frank.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die Lkw – oder die Lkws? AGB – oder doch lieber AGBs? Hier herrscht regelmäßig Rätselraten. Wir erklären Ihnen in diesem Rechtschreibtipp, wie die Plural von gängigen Abkürzungen gebildet wird.

Werden Abkürzungen ausgeschrieben, wirkt das in der Abkürzung so gern angefügte s plötzlich fehl am Platz: Lkws zu "Lastkraftwagens" oder "WGs" zu "Wohngemeinschaftens". Die S-Endung gilt ausschließlich für die Abkürzungen – ausgeschrieben besitzen die abgekürzten Worte eine Plural-Form oder stehen bereits von Anfang an in Plural wie beispielsweise die AGB.

Wie so erstaunlich oft im Deutschen gilt auch hier: Es gibt kaum eine eindeutige Regel, die besagt, dass Sie das s bei Abkürzungen verwenden müssen. Es erleichtert jedoch das Verständnis, wenn anderweitig eine Verwechslung mit dem Singular einer Abkürzung möglich wäre. "Die GmbH" und "die GmbHs" können das Gleiche bedeuten – in der ersten Form ist aber die Plural nicht erkenntlich! Hier wird ein s angefügt, um zu verdeutlichen, dass von mehreren GmbHs gesprochen wird.

Nur bei den ABG wird definitiv kein s gesetzt, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits in der Plural stehen. Und noch falscher als "AGBs" sind "AGB's": Das Apostroph ist hier immer fehl am Platz! Nur im Englichen wird das s am Wortende mit einem Apostroph abgetrennt. Im Deutschen gibt es diese Regel nicht.

Ob Sie nun Pkw oder Pkws fahren – ausschreiben dürfen Sie es, wie es Ihnen gefällt. Aber bitte einheitlich!

Bild: PeterKaul (Pixabay, Pixabay License)

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