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„Teure Irreführung der Verbraucher, finanziert vom Steuerzahler“: BDIU kritisiert Onlinetool Inkasso-Check

20.11.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Die Verbraucherzentralen bieten ein Onlinetool an, das die Berechtigung von Inkassoforderungen überprüfen soll. Gefördert wird es mit Mitteln aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Hält das Tool, was es verspricht? Ein Interview mit Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin.

KAY UWE BERG: Ganz klar: Nein! Dieser angebliche „Inkasso-Check“ ist datenschutzrechtlich miserabel umgesetzt und wettbewerbsrechtlich angreifbar. Vor allem aber liefert er Verbrauchern auf Knopfdruck einen falschen Rechtsrat, indem er ihnen regelmäßig empfiehlt, auch bei völlig berechtigten Forderungen Widerspruch einzulegen. Dadurch werden Mahnbescheide und Zahlungsklagen provoziert, Gläubiger müssen noch länger auf das ihnen zustehende Geld warten, Schuldner einen noch höheren Verzugsschaden tragen. Hier werden Verbraucher mit dem Geld und der Billigung des eigentlich für ihren Schutz zuständigen Ministeriums skandalös in die Irre geführt.

Natürlich sollen Verbraucher Mahnschreiben prüfen, bevor sie zahlen. Leider gibt es viele Betrüger, die unter dem Deckmantel „Inkasso“ abzocken und aus der Luft gegriffene Forderungen verschicken. Fake-Inkasso ist ein Riesenproblem: Jedes zehnte BDIU-Mitglied musste schon mal die unangenehme Erfahrung machen, dass sein Logo oder seine Mail-Adresse für falsche Forderungen missbraucht wurden.

Es mangelt nach wie vor an einer bundesweit funktionierenden Aufsicht über Inkassounternehmen. Wir fordern schon seit Jahren, dass die Strukturen der Inkassoaufsicht gestrafft und die Behörden sowohl personell als auch finanziell besser ausgestattet werden müssen. Wir begrüßen, dass das Bundesministerium sich dieser Forderung nun anschließt, das ist wirklich an der Zeit.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass bei Forderungen bis 500 Euro nur 15 Euro Inkassokosten geltend gemacht werden dürfen. Was sagen Sie dazu?

BERG: Inkasso ist eine komplexe Rechtsdienstleistung: Bis eine Forderung tatsächlich bezahlt ist, der Gläubiger also den fairen Lohn für seine Leistung erhält, sind oft viele zeit-, personal- und IT-aufwendige Schritte notwendig. In manchen Fällen dauert das Jahre. Aus einer Studie der Universität St. Gallen geht hervor, dass ein kleiner oder mittelständischer Gläubiger im Durchschnitt fast vier Stunden braucht, um eine Forderung zu realisieren – das bedeutet in jedem Fall mindestens 250 Euro Arbeitsaufwand. Diese Kosten erspart ihm ein Inkassounternehmen. Um es ganz klar zu sagen: Bei nur 15 Euro wäre Inkasso in den allermeisten Fällen unwirtschaftlich. Die Alternative ist, die Forderung gleich über den Klageweg geltend zu machen. Das allerdings ist vor allem für die betroffenen Schuldner, die den Verzugsschaden ersetzen müssen, erheblich teurer. Und wäre für die nach eigenem Bekunden ohnehin überlastete Ziviljustiz kaum in einer Weise zu leisten, die dem Recht des Gläubigers auf Zahlung in einem akzeptablen Zeitraum Geltung verleihen könnte.

Und wir sollten auch Ursache und Wirkung nicht durcheinander bringen: Am Beginn jedes Inkassomandats steht ein Schuldner, der trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt, und dadurch einen Schaden verursacht, den er ersetzen muss. Wenn das nicht geschieht, bleiben eigentlich nur Verlierer zurück. Alle leiden: Die Gläubiger, alle pünktlich zahlenden Verbraucher, die Wirtschaft insgesamt, aber auch das Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaats wird beschädigt.

Wie viele Beschwerden über Inkassounternehmen gibt es?

BERG: Verschwindend wenige. Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen deutlich mehr als 20 Millionen neue Forderungen. Im gleichen Zeitraum gehen in der Beschwerdestelle des BDIU (zu erreichen über www.inkasso.de) lediglich zwischen 500 und 600 Monierungen durch Verbraucher ein. Das entspricht 0,0025 Prozent bzw. umgekehrt mindestens 99,9975 Prozent Inkassomandaten, die komplett beanstandungsfrei laufen.



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