30.03.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Nein, das geht nicht. Das Recht auf diese Maßnahmen umfasst das aktuelle Schutzschild nicht. Aber es gibt bereits einige Stimmen in der Politik, die fordern, dass EEG-Umlage und Stromsteuer gesenkt werden müssen, um Unternehmen zu entlasten.
6 Maßnahmen, die sofortige Liquidität versprechen!
Nein, bislang nicht.
Wenn ein Betrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird (§ 56 Infektionsschutzgesetz), besteht ein Anspruch auf Entschädigung sowohl für Praxisinhaber*innen als auch angestellte Mitarbeiter*innen. Zudem wird aktuell darüber nachgedacht, kleineren und mittelständischen Unternehmen Hilfen z. B. bei Mietverbindlichkeiten zu gewähren. Auch der Antrag auf Kurzarbeitergeld kann Ihnen hier weiterhelfen.
Für die Umsatzsteuer können Unternehmen Stundung beantragen, für Sozialbeiträge aktuell nicht. Der Antrag auf Steuerstundung ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Bild: PeterKaul (Pixabay, Pixabay License)
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