12.06.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Freie Hansestadt Bremen.
Der Deutsche Werberat als freiwillige Selbstkontrolle der Werbewirtschaft habe zwar die Möglichkeit, sexistische Werbung zu rügen, sagte Anja Stahmann, „er kann aber nicht dafür sorgen, dass die beanstandeten Motive entfernt werden“. Auf Wunsch der Bremischen Bürgerschaft hatte der Bremer Senat im April dieses Jahres daher ein Verfahren beschlossen, wie sexistische Werbung zumindest von öffentlichen Werbeflächen entfernt werden kann. Bremen ist das erste und bislang einzige Bundesland, das über ein solches Verfahren verfügt.
Dazu hat das Land eine Beschwerdestelle bei der Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) eingerichtet. Sie orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen und kann eine Empfehlung abgeben. Die Entscheidung darüber, ob ein beanstandetes Plakat abgehängt wird, fällt aber in der Fachbehörde, in deren Zuständigkeit die Werbefläche liegt. Auf Werbeträger in privater Hand haben Land und Kommunen auch in Bremen keinen Einfluss. „Sexistische Werbung ist ein Ärgernis im Straßenbild“, sagte Senatorin Stahmann. „Es wird Zeit, dass wir auch bundesweit damit aufräumen.“
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