29.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V..
Feste Auswahlkriterien, Informationspflichten der Länder(justiz)ministerien und die weitere Vereinheitlichung der Präsidialratsverfahren bei den obersten Bundesgerichten sind die Eckpfeiler für mehr Transparenz. Ein spezieller Rechtszug für Konkurrentenklagen soll dazu beitragen, die Nachbesetzung offener Stellen zu beschleunigen.
Die Präsidentin des djb Ramona Pisal und die Vizepräsidentin Eva Schübel haben diese Reformvorschläge bereits am 24. April 2015 sowohl der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dem Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek, als auch der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, vorgestellt.
Die Reformvorschläge, Teil der djb-Initiative "Frauen in die Roten Roben", sind von einem Arbeitskreis erarbeitet worden, dem im Wesentlichen Richterinnen an allen fünf obersten Bundesgerichten angehören.
Mangelnde Chancengleichheit für Frauen belegt abermals die diesjährige Wahl am 5. März 2015. Auf fünf Stellen am Bundesverwaltungsgericht haben die Mitglieder des Richterwahlausschusses 15 Richter und nur zwei Richterinnen vorgeschlagen und ausschließlich Männer gewählt. Der Anteil der Bundesrichterinnen dort beträgt circa 25 Prozent.
Eckpunktepapier des djb-Arbeitskreises zur Reform der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter vom 28.4.2015: http://www.djb.de/st-pm/st/st15-06/
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