Nach dem Ende der Optionspflicht: Broschüre der Integrationsbeauftragten mit Hinweisen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erschienen

19.01.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin.

Seit dem 20. Dezember des vergangenen Jahres gilt in Deutschland das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz. Wichtigste Neuerung: Für im Inland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt der so genannte Optionszwang und Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.

Auch wenn sich die Bundesregierung nicht auf eine generelle Abschaffung der Optionspflicht einigen konnte, sieht Berlins Integrationsbeauftragte Monika Lüke in der Gesetzesanpassung eine wichtige Erleichterung für in Deutschland aufgewachsene Jugendliche mit Migrationshintergrund: „Es war kaum mehr zu vermitteln, dass z.B. junge Berlinerinnen und Berliner mit türkischem Hintergrund, die hier geboren und aufgewachsen sind, mit Erreichen der Volljährigkeit für einen Pass, den deutschen oder den türkischen, votieren müssen, während dies von ihren Altersgenossen mit EU- oder Schweizer Hintergrund nicht verlangt wird. Ich freue mich, dass hier die Vernunft gesiegt hat und den Menschen jetzt unnötige bürokratische Hürden erspart werden.“
Im Inland aufgewachsene junge Menschen müssen sich jetzt nicht mehr zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden. Bedingung ist, dass sie sich bis zum 21. Geburtstag entweder acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten haben oder auf einen sechsjährigen Schulbesuch zurückblicken können oder hier einen Schul- oder Berufsausbildungsabschluss erworben haben.

Wichtig ist: Die Betroffenen müssen selbst nicht aktiv werden. Das ist Aufgabe der Behörde, wenn sich z.B. aus den Melderegistern kein Beleg auf einen achtjährigen Aufenthalt im Inland ergibt. Sie kann dann weitere Nachweise wie Zeugnisse anfordern.

Monika Lüke begrüßt, dass sich jetzt nur noch wenige Deutsche zwischen der deutschen und der von den Eltern abgeleiteten ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen: „Die meisten werden neben der deutschen auch die ausländische Staatsbürgerschaft behalten. Das bürokratische Monstrum des Optionszwanges ist damit endlich Vergangenheit. Die gesellschaftspolitische Bedeutung der Rechtsänderung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“

Die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind jetzt eingearbeitet in den Ratgeber - Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht – Hinweise zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, den die Integrationsbeauftragte jetzt in aktualisierter Fassung neu herausgegeben hat.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich im

Büro der Beauftragten für Integration und Migration, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Tel.: 9017 – 2351, E-Mail: Integrationsbeauftragte@intmig.berlin.de
(Bei Versand werden die Portokosten in Rechnung gestellt)

Außerdem steht sie als kostenloser Download bereit auf der Webseite der Beauftragten für Integration und Migration.


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