Mann oder Frau – keine Frage für Experten

16.09.2014  — Maximilian Steinbeis.  Quelle: Verfassungsblog.de.

In Dänemark ist ein Gesetz in Kraft getreten, das einen neuen Vorstoß in der Transgender-Debatte unternimmt: Eine Geschlechtsänderung kann jetzt ohne ärztliches Attest oder Gutachten einfach auf Antrag erfolgen.

Ob man Däne ist oder Dänin, darüber soll künftig niemand anders Auskunft geben können als man selbst. Soeben ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem sich die Dänen neben Argentinien an die Spitze der Transgender-Liberalisierung weltweit setzen. Trans-Frauen und -Männer, die nicht länger rechtlich als Männer bzw. Frauen gelten wollen, können – soweit sie 18 sind und eine Cool-Off-Periode von sechs Monaten hinter sich haben, die personenstandsrechtliche Änderung des Geschlechts einfach beantragen. Ein ärztliches Attest oder psychologisches Gutachten, das ihnen bescheinigt, dass sie das, was sie sind, auch wirklich sind, ist nicht erforderlich.

In Deutschland ist das Recht noch nicht so weit. Seit 2011 verlangt das Standesamt immerhin nicht mehr, sich unters Skalpell zu legen und sich die Geschlechtsorgane chirurgisch umformen zu lassen, um empfundene und rechtlich zugewiesene geschlechtliche Identität miteinander in Deckung bringen zu können. Das haben wir nicht der Einsicht des Gesetzgebers zu verdanken (nominell steht das immer noch so im Gesetz), sondern dem BVerfG, das in seinem jüngsten von vielen, vielen Urteilen zum Transsexuellengesetz zu dem Schluss kam, dass einem solch massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit kein so richtig zwingender Rechtfertigungsgrund gegenübersteht.

Aber einen “auf objektive Kriterien gestützten Nachweis” zu verlangen, dass man tatsächlich “stabil und irreversibel” transsexuell ist, das findet auch das BVerfG vollkommen in Ordnung.

Ob das so bleiben wird? Neulich habe ich hier über Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in einem Fall geschrieben, in dem es um die amtliche Feststellung von Homosexualität bei Asylbewerbern geht. Kann man jemanden, der behauptet, homosexuell zu sein, erst einmal zum Arzt schicken, damit der überprüft, ob das stimmt? Das kann man nicht, findet Generalanwältin Eleanor Sharpston. Das Recht auf Privatsphäre impliziere das Recht, die eigene Identität zu definieren, und das schließe die sexuelle Identität ein.

Wenn (unterstellt, der EuGH folgt hier dem Generalanwalt) das für Homosexualität gilt, warum soll es dann nicht auch für Transgender gelten?

Das BVerfG dürfte diese Frage mit dem Hinweis beantworten, dass am Geschlecht rechtliche Folgen hängen:

Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden.

Hm. Stimmt das überhaupt?

Welche “Rechten und Pflichten” hängen noch mal am Geschlecht? Die Wehrpflicht ja nun dank der famosen Tanja Kreil schon mal nicht, selbst wenn es sie noch gäbe. Mutterschutz kriegt man nicht, weil man Frau, sondern weil man schwanger ist. Ehrlich gesagt scheint mir die Behauptung, die das BVerfG hier aufstellt, mit dem verfassungs- und europarechtlichen Diskriminierungsverbot ganz generell nicht recht in Einklang zu bringen, oder irre ich mich?

Und “familiäre Zuordnungen”: Auch da bin ich nicht ganz sicher, was damit gemeint sein soll. Ich kann ja verstehen, dass es ein Kind durcheinanderbringt, wenn Mama plötzlich zu Papa wird. Aber die Erfahrung wird ihm nicht erspart bleiben, nur weil der Staat diesen Wechsel personenstandsrechtlich nicht mitvollzieht. Wenn meine Frau plötzlich zu einem Mann wird, dann wird meine Ehe zu einer Homo-Ehe – equal in all but in name, wie das Verfassungsgericht ja selbst wiederholt festgestellt hat – oder nicht mal das. Unerfreulich für mich als Hetero-Ehegatten, aber ebenfalls kein Problem, das sich personenstandsrechtlich lösen ließe. Gut, man käme ins Schleudern mit der verfassungsrechtlichen Doktrin, dass Ehe i.S.v. Art. 6 GG nur zwischen Mann und Frau stattfinden kann, aber das scheint mir doch ein weitestgehend akademisches Problem.

Was immer das BVerfG sich da vorstellt, es scheint ihm jedenfalls gewichtig genug, um ein Regel-Ausnahmeverhältnis herzustellen: “Möglichst” zu vermeiden sei es, dass Frauen mit männlichen Geschlechtsorganen herumlaufen und umgekehrt. Dafür müsse es schon wirklich “tragfähige” Gründe geben, und die bloße Tatsache, dass ein erwachsener, mündiger Mensch, der weiß, was er/sie tut, das will, ist noch lange kein tragfähiger Grund, sondern womöglich ein “beliebiger” Personenstandswechsel, der nicht auf “objektivierten Kriterien” beruht, die man “nachweisen” kann, indem man sich von einem Experten untersuchen lässt und dieser dann ein Gutachten schreibt.

Jemand kommt und sagt, mein Geschlecht stimmt nicht: Ist das ein faktisches Problem oder ein normatives? Wenn jemand zum Grundbuchamt kommt und sagt, mein Grundstück ist falsch vermessen, dann kann man Vermessungsingenieure losschicken und nachmessen; das Grundstück ist dann entweder tatsächlich falsch vermessen oder nicht, jedenfalls ist das Problem hinterher gelöst. Und hier? Angenommen, ich will eine Frau werden und der Gutachter glaubt mir das nicht, aus welchen Gründen auch immer – was sagt mir das dann? Dass ich mich wohl geirrt habe? Gehe ich dann beruhigt nach Hause, in der Gewissheit, dass alles in Ordnung ist, weil jetzt feststeht, dass ich ja doch in Wirklichkeit ein Mann bin?

Das hätte der Staat wohl gerne. Es macht für ihn die Welt einfacher, wenn die Sachverhalte, mit denen er es zu tun bekommt, sich sauber, trennscharf und stabil in unterschiedliche Tatbestandskästchen sortieren lassen. Es heißt ja nicht umsonst Personen-”Stands”-Recht. Aber so ist die Welt nicht. Die Welt besteht aus Menschen, und die wollen etwas. Die wollen den ihnen zugewiesenen “Stand” nicht haben, die stören, nerven und machen Schwierigkeiten, die flutschen dauernd aus ihren Tatbestandskästchen heraus und richten ein Riesendurcheinander an.

Nun sind die Geschlechts-Tatbestandskästchen sowieso alle durch das Diskriminierungsverbot weitgehend weggeschliffen worden. Aber der Sortierreflex ist halt noch da. Mal sehen, ob die Praxiserfahrung in Dänemark und Argentinien jetzt helfen wird, ihn zu überwinden.

Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY NC ND [CC BY-NC-ND 4.0]

Maximilian Steinbeis
Maximilian Steinbeis ist Gründer und Herausgeber des Verfassungsblogs. Er ist Jurist, Schriftsteller und Journalist und schreibt seit 15 Jahren über verfassungsrechtliche bzw. politische Themen, u.a. für FAZ, WELT und Deutschlandfunk.

Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Kommentar:

"Vielen Dank für diesen wirklich schön süffisant geschriebenen Artikel. Ich kann mich dem nur anschließen und bin dankbar, dass es in diesem Staat noch Menschen gibt, die zum einen über ihre Nasenspitze zum anderen über den festgefahrenen Standard "Normmensch" hinaus denken und dies auch kund tun! Anmerken möchte ich - als Gleichstellungsbeauftragte - noch, dass es mich doch sehr wundert, warum es klaglos hingenommen wird, dass das BVerfG hier von unterschiedlichen Rechten und Pflichten spricht ... Es war mir eine große Freude diesen Artikel zu lesen, danke!"


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