Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben: Analyse-Werkzeug „gb-check“ ab jetzt online

04.05.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Ab sofort können Unternehmen mit dem neuen „Gleichbehandlungs-Check“ (gb-check) überprüfen, wie es um die Gleichstellung in ihrem Betrieb bestellt ist. Mit dem neuartigen Prüfinstrument der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Arbeitgeber und Interessenvertretungen potenzielle Diskriminierungen im Betrieb identifizieren, Ungleichbehandlung vorbeugen und Maßnahmen entwickeln, um die Chancengleichheit voranzubringen.

Nach einer knapp einjährigen Pilotphase unter Beteiligung mehrerer namhafter Unternehmen steht der gb-check nun kostenfrei unter www.gb-check.de für Interessierte zur Verfügung.

"„Der gb-check ist ein Gewinn für die Unternehmen, weil er sie fit macht für Gleichbehandlung. Und er ist ein Gewinn für die Beschäftigten, weil sie von einer offenen und fairen Unternehmenskultur profitieren“", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Mittwoch in Berlin. Das Instrument sei überdies sehr praxistauglich und bringe klare und nachvollziehbare Ergebnisse, ergänzte Lüders unter Verweis auf die elf Teilnehmenden der Pilotphase: die AXA Konzern AG, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, die Deutsche Welle, die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, die IG BAU, den Internationalen Bund, die Lidl Stiftung & Co. KG, die Otto Group, die Universitätsmedizin Mainz, die UVEX Winter Holding sowie die Weleda AG. "„Diese Unternehmen sind Vorbilder für Geschlechtergerechtigkeit“", sagte Lüders.

Mit der Veröffentlichung sämtlicher Analysewerkzeuge auf einer eigenen Website sollen nun möglichst viele weitere Unternehmen und Verwaltungen für den gb-check gewonnen werden.

Das Prüfinstrument kann Benachteiligungen im Arbeitsleben sichtbar machen: gb-check nutzt dafür statistische Vergleiche, Verfahrensanalysen von Regelungen und Abläufen im Betrieb sowie anonymisierte Paarvergleiche männlicher und weiblicher Beschäftigter. Geprüft werden können sechs Bereiche: die Stellenausschreibung, der Bereich der Einstellung und des Aufstieges, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die betriebliche Weiterbildung, die Beurteilung und die Arbeitszeit.

Gefördert durch die Generaldirektion Justiz und Verbraucher der EU-Kommission, wurde das Projekt von der Antidiskriminierungsstelle gemeinsam mit dem Harriet Taylor-Mill-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin entwickelt.

Einen Informationsflyer, ein ausführliches Tutorial sowie einen kurzen Erklärfilm zum gb-check finden Sie auf www.gb-check.de. Unternehmen und Institutionen, die für dieses Jahr Interesse an einer finanziell geförderten Prüfung mit gb-check haben, können noch bis zum 19. Mai die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktieren.





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