Geschlechterquote: Neues Info-Angebot klärt die wichtigsten Fragen zur Umsetzung

09.06.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.

Seit dem 1. Mai ist das Gesetz zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten in Kraft.

Die Umsetzung der neuen Regeln wirft für betriebliche Praktikerinnen und Praktiker, Journalisten und die interessierte Öffentlichkeit zahlreiche Fragen auf. Gelten beispielsweise die 30-Prozent-Quote für große börsennotierte Unternehmen und die „verbindlichen Zielvorgaben“, die das Gesetz auch für kleinere Firmen vorsieht, ab dem gleichen Zeitpunkt? Welche Unternehmen müssen beide Anforderungen parallel erfüllen? Gibt es bei der Quotenerfüllung einen Unterschied zwischen Unternehmen in deutscher Rechtsform und der Societas Europea (SE)? Wann zählen in einem mitbestimmten Aufsichtsrat bei der Bestimmung der 30 Prozent-Quote die Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen, und wann getrennt?

Allgemeinverständliche Antworten auf diese und gut 20 weitere Fragen bieten die neuen FAQs zur Geschlechterquote auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung.




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