Gendergerechte Sprache - zur nächsten Bundestagswahl umgesetzt

09.09.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V. .

Gendergerechte Sprache in den Bundestagswahlformularen? Auf eine Anfrage des Vereins zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland stellt das Bundeswahlleiterbüro eine sprachliche Anpassung für die nächste Bundestagswahl 2017 in Aussicht. Anfrage und Antwortschreiben im Wortlaut:

Die Anfrage des Vereins zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Betr.: Formulare zur Bundestagswahl

Sehr geehrter Herr Egeler,

unsere Sprache bestimmt unser Denken und bildet unser Bewusstsein. In den Formularen zur Bundestagswahl wird ausschließlich die männliche Sprache verwandt. Adressat ist beispielsweise der Kreiswahlleiter, im Formular Kreiswahlvorschlag geht es um den Bewerber für die Wahl zum Deutschen Bundestag. Frauen fühlen sich so weder angesprochen noch werden sie mitgedacht.

Frauen sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Wir wollen benannt, angesprochen und sichtbar werden! Wir möchten Sie bitten, dafür zu sorgen, dass die Formulare zu Bundestagswahlen in einer geschlechtergerechte Sprache formuliert werden.

Seien Sie fair in der Sprache!

Mit freundlichen Grüßen, im Namen der Bundessprecherinnen kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen,
Gabriele Wenner, Katrin Morof


Die Antwort des Bundeswahlleiters

Sehr geehrte Frau Wenner, sehr geehrte Frau Morof,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. August und Ihren darin enthaltenen Hinweis, dass die Formulare zur Bundestagswahl ausschließlich männlich formuliert sind. Der Bundeswahlleiter ist für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestags- und Europawahlen nach den geltenden Gesetzen zuständig. Die einschlägigen Gesetze, insbesondere das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung, sowie auch die dazugehörigen Anlagen (Formblätter und Muster) werden vom Gesetzgeber bzw. dem Verordnungsgeber, in diesem Fall das Bundesministerium des Innern, verfasst. Seitens des Bundeswahlleiters besteht daher nur die Möglichkeit, dies dem Gesetzgeber gegenüber anzusprechen und im Rahmen des regelmäßig im Anschluss an die Bundestags- oder Europawahl stattfindenden Erfahrungsaustausches der Wahlorgane und des Verordnungsgebers auf eine Berücksichtigung hinzuwirken.

Unserer Kenntnis nach war bereits zu der diesjährigen Bundestagswahl die grundlegende Überarbeitung der Anlagen zur Bundeswahlordnung beabsichtigt und konnte nur aufgrund der erst im Mai dieses Jahres abgeschlossenen gesetzlichen Änderungen nicht mehr erfolgen. Daher gehen wir davon aus, dass diese Überarbeitungen zur nächsten Bundestagswahl 2017 umgesetzt werden. Ich darf darauf hinweisen, das wir bei der fortlaufenden Akutalisierung und Internetseite www.bundeswahlleiter.de derzeit bereits bemüht sind, die Gleichstellung von Mann und Frau auch sprachlich zu berücksichtigen. So sprechen unsere FAQs beispielsweise fortlaufend von Briefwählerinnen und Briefwählern oder enthalten geschlechtsneutrale Formulierungen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
Katharina Böth


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