Gegen den Gender-Pay-Gap!

02.04.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: none.

djb ruft EU zu konsequenter Durchsetzung des Grundsatzes "Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit" auf.

Die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 7. März 2014 zur Förderung des Prinzips der Entgeltgleichheit durch mehr Transparenz ist ein richtiger Ansatz, Transparenz und Appelle allein reichen aber nicht aus. Die EU-Mitgliedstaaten werden zwar aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit zu ergreifen. Sie werden aber insbesondere nicht verpflichtet, Sanktionen gegen Unternehmen vorzusehen, die Frauen schlechter bezahlen als Männer. Außerdem ist es aus Sicht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) notwendig, ein Verbandsklagerecht einzuführen.

"Eine Entgeltdifferenz von 22 Prozent pro gearbeiteter Stunde zwischen Männern und Frauen in Deutschland ist überhaupt nicht akzeptabel", betont Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Solche eklatanten und verfestigten Missstände ändert man nicht mit "soft law", dafür muss eine verbindliche Gesetzgebung her. Die Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich und weder im Europäischen Rat, im Europäischen Parlament noch in den nationalen Parlamenten diskutiert worden. So wird es nicht vorangehen. Die Frauen Europas brauchen ein entschlossenes, für sie handelndes Europa."




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