Frühkindliche Betreuungsangebote - die Zeit drängt

15.07.2013  — Iris Bülow.  Quelle: Redaktion dasGleichstellungsWissen.de.

Am 1. August ist der Stichtag, von dem an jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege zusteht. Wie ist eigentlich der Stand der Dinge?

Im jetzt geänderten Kinderförderungsgesetz (KiföG) heißt es in § 24 (2): "Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."

Der Plan

Forscht man ein wenig zum Status quo Mitte Juli, so lässt sich schnell feststellen: Der Stand der Umsetzung wird abhängig von der Interessenlage von den verschiedenen Seiten jeweils unterschiedlich dargestellt.

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat im Mai verlautbaren lassen, dass es die Länder beim Ausbau der Kleinkindbetreuung finanziell hinlänglich unterstützt hat, so dass zumindest ausreichend finanzielle Mittel vorhanden seien.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht von über 710.000 Plätzen, die aktuell für unter 3-Jährige zur Verfügung stehen – beschreibt aber gleichzeitig auch einen Mehrbedarf von knapp 100.000 Plätzen, die noch schrittweise geschaffen werden sollen.

Demgegenüber stellte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder Anfang Juli neue Zahlen vor, nach denen im Laufe des kommenden Kita-Jahres insgesamt 813.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen würden – und damit immerhin 30.000 Betreuungsplätze mehr als ursprünglich geplant.

Für wie viel Prozent der Kinder in welcher Region mutmaßlich Betreuungsbedarf besteht - darüber gibt es sehr viele unterschieliche Aussagen. Die Annahmen driften zwischen 30 und 65 Prozent relativ weit auseinander.

Vielerorts werden Zweifel laut: Wird es mit dem kommenden Kindergartenjahr tatsächlich für alle Eltern, die dies wünschen, ein Leichtes sein, einen der bislang so knappen Betreuungsplätze für ihr Kleinkind zu ergattern?

Problem: Regionale Verteilung

Schon die Familienministerin machte in ihrer Stellungnahme auf die ungleiche regionale Verteilung der Krippen- und Tagespflegeplätze aufmerksam. Tatsächlich zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Betreuung in Großstädten weit über dem des Bundesdurchschnitts liegt. In städtischen Zentren ist der Anteil an berufstätigen bzw. studierenden oder in der Ausbildung befindlichen Elternteilen regelmäßig höher als in ländlichen Gegenden. Demnach wird hier auch stärker auf Kinderbetreuungsangebote zurückgegriffen.

Problem: Betreuungsqualität

Vielerorts wird befürchtet, dass der Druck, sehr schnell sehr viele zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, dazu führt oder schon geführt hat, dass Qualitätsstandards nach unten geschraubt werden. Es lässt sich beispielsweise der Betreuungsschlüssel verändern - die Anzahl der von einer Person zu betreuenden Kinder kann nach oben gesetzt werden. Dieses Vorgehen stand einigenorts mindestens zur Debatte, wie hier zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen berichtet wird.

Problem: Fachpersonalmangel

Stehen überhaupt genügend Erzieher für den anstehenden Ansturm auf Betreuungsplätze zur Verfügung? Auch das wird bezweifelt, zum Beispiel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt. Dieser weist außerdem darauf hin, dass die Qualität der Betreuung regelmäßig von der Qualität der Erzieher abhänge. Es bestehe ein großes Ungleichgewicht: Ausbildung und Vergütungsstruktur würden im Erzieherberuf in keinem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Ab dem 1. August

Fest steht, dass der Ansatz, Eltern bei Berufstätigkeit noch weitergehend unterstützen zu wollen, ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. Zumal in Zeiten des Fachkräftemangels und angesichts der Erkenntnis, dass frühkindliche Förderung auch wirklich früh ansetzen muss, um innerhalb einer Gesellschaft echte Chancengleichheit herzustellen.

Auf die weitere Entwicklung dürfen wir gespannt sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


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