Faktisches "Aus" für die Aufsichtsrätinnen-Richtlinie?

16.12.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V..

Noch am 30. November 2015 hatte die luxemburgische Ratspräsidentschaft einen weiteren Kompromissvorschlag veröffentlicht und weitere Ausnahmeregelungen aufgenommen. So sollte es auch den letzten zweifelnden Mitgliedstaaten ermöglicht werden, sich am 7. Dezember 2015 im Beschäftigungsrat auf die Aufsichtsrätinnen-Richtlinie zu einigen.

Allerdings haben vor allem Großbritannien, Polen und leider auch Deutschland eine Abstimmung verhindert. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kommentiert die unveränderte Blockadehaltung der Bundesregierung mit Unverständnis und bedauert sehr, dass der Offene Brief der Berliner Erklärung vom 23. November 2015 mit seinem Appell an die Bundeskanzlerin für ein klares "Ja" zur Frauenquote auf europäischer Ebene ohne Widerhall geblieben ist.

"Die Geschichte des deutschen Gesetzes zur Quote zeigt: Freiwillig wird nicht geteilt. Es stehen Gerechtigkeit und Teilhabe gegen Geld, Macht und Einfluss", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Die Richtlinie ist notwendig, denn nur wenige der 28 Mitgliedstaaten verfügen über grundsätzlich geltende Zielvorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen. Nationale Regelungen - sofern überhaupt vorhanden - weichen zudem stark voneinander ab."

Der von der Europäischen Kommission 2012 lancierte europäische Rechtsetzungsvorschlag (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen, Ratsdokument 16300/14) sieht in der derzeit dem Rat vorliegenden Fassung eine 40%-ige Zielvorgabe für Frauen in Leitungsorganen vor. Der djb hat die Arbeiten begleitet und bereits zweimal umfassend Stellung genommen (st15-11 vom 17. September 2015 und st14-08 vom 19. Mai 2014).

Deutschland würde mit der 30%-igen Zielvorgabe des Quotengesetzes unter die vorgesehenen Ausnahmeregelungen fallen. Die niederländische Regierung hat bisher kommuniziert, das Thema während ihrer Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2016 nicht weiter zu verfolgen. Entsprechend ihrem Grundsatz "better regulation" zieht die Europäische Kommission in solchen Fällen ihre Richtlinienvorschläge zurück. Dies würde das faktische Ende der Aufsichtsrätinnen-Richtlinie bedeuten.




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