04.01.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
Der – anonymisierte – Vergleich soll dazu beitragen, den weiterhin sehr hohen Lohnrückstand von Frauen gegenüber Männern zu reduzieren. „Das Gesetz wird keine schnellen, durchschlagenden Veränderungen bringen, dazu sind die praktischen Hürden vielfach zu hoch und der Geltungsbereich zu stark eingeschränkt. Trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Denn damit ist der Anspruch auf gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Beschäftigung vom Gesetzgeber bekräftigt worden und erstmals wird im Gesetz konkret definiert, was gleichwertige Arbeit ist“, sagt Dr. Christina Klenner, Expertin für Genderforschung am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Mit dem „Comparable Worth Index“ hat das WSI in einem Kooperationsprojekt ein Instrument entwickelt, das solche Vergleiche auf eine systematische Basis stellt und auch Diskriminierungen enthüllt, die auf der Unterbewertung von Frauentätigkeiten beruhen. Dass Transparenz und klare Kriterien generell die beste Methode sind, den Gender-Pay-Gap zu reduzieren, zeigen auch andere Untersuchungen des WSI: So profitieren Frauen beispielsweise besonders deutlich davon, wenn in ihrem Unternehmen nach Tarifvertrag gezahlt wird.
Detaillierte Informationen zur Entgeltungleichheit und zu Ansätzen, sie zu reduzieren, finden Sie über die folgenden Links:
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