10.10.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Frauenrat.
„Das Gesetz ist ein guter Anfang, um der Entgeltdiskriminierung von Frauen endlich ein Ende zu setzen. Wir begrüßen, dass MitarbeiterInnen in Betrieben ab 200 Beschäftigten zukünftig ein Recht darauf haben, zu erfahren, was ihre Kolleginnen und Kollegen im Schnitt verdienen. Wir halten die zukünftige Verpflichtung für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit einzuführen und Berichte über Frauenförderung und Entgeltgleichheit vorzulegen, für mehr als gerechtfertigt. Doch der größte Teil der Frauen arbeitet in kleinen und kleinsten Betrieben mit weit weniger als 200 Beschäftigen. Ihnen wird das neue Gesetz also wenig bringen. Entgelttransparenz ist gut und ein wichtiger erster Schritt für Entgeltgleichheit – aber bitte für alle“
so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.
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