Emanzipation: Ministerin Steffens zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz

29.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen .

Nach langen Vorbereitungen und kontroverser Debatte hat die Bundesregierung im Kabinett am 23. März 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), verabschiedet.

Der Gesetzentwurf liegt jetzt dem Bundesrat vor und soll in der Sitzung vom 13. Mai erstmals behandelt werden. Der federführende Frauen- und Jugend-Ausschuss tagt dazu am 27. April.

Ein wichtiges Element des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe (Bordelle, bordellähnliche Betriebe, Escort-Vermittlung usw.). Die Erteilung der Erlaubnis ist an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der Betreiber gekoppelt. Darüber hinaus ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte vorgesehen; zur Erteilung der Anmeldebescheinigung ist u.a. eine vorherige behördliche Gesundheitsberatung Pflicht. Grundsätzlich ist die Anmeldebescheinigung zwei Jahre gültig (bei 18-21-Jährigen ein Jahr), die gesundheitliche Beratung muss jährlich (bei 18-21-Jährigen halbjährlich) erfolgen.

Als drittes Element enthält der Gesetzentwurf eine gesetzliche Kondompflicht.

Position von Emanzipationsministerin Barbara Steffens dazu in Kurzform:

  • Ja zur Konzessionierung des Gewerbes. Hier geht es um die Zuverlässigkeit der Betreiber und gute Arbeitsbedingungen für Prostituierte. Dazu ist eine Regulierung erforderlich.
  • Nein zu individueller Anmelde-und Beratungspflicht. Gesundheitsämter selbst haben sich gegen eine Beratungspflicht ausgesprochen, denn sie sehen die Grundlagen ihrer bisherigen Arbeit bedroht. Eine Zwangsberatung verletzt alle fachlichen Standards, es geht nicht mehr um die Bedarfe der Klienten und sie ist nicht ergebnisoffen, sie ist nach allen Erfahrungen auch nicht erfolgversprechend. Auch die Annahme, bei einer Anmeldung könnten Menschenhandelsopfer erkannt werden, ist lebensfremd. Menschenhandelsopfer sind generell schwer zu erkennen, selbst für geschulte Polizeibeamte. Das größte Hindernis bei der Verfolgung von Menschenhandel ist die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer.
  • Nein zu gesetzlicher Kondompflicht. Sie ist nicht kontrollierbar. Richtig ist ein Werbeverbot für ungeschützten Verkehr, und richtig ist auch die Pflicht der Betreiber zur Bereitstellung von Kondomen.

Position von Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne) zu dem Gesetzentwurf, ausführliches Statement:

Unsere Haltung zu diesem Vorhaben der Bundesregierung lässt sich auf eine einfache Formel bringen: Regulierung des Gewerbes ja, Anmelde-und Beratungspflicht sowie gesetzliche Kondompflicht nein.

Die Einführung einer Erlaubnispflicht, die sich auf Betreiberzuverlässigkeit, Betriebskonzepte und Arbeitsbedingungen bezieht, ist zu begrüßen und eine notwendige Ergänzung des Prostitutionsgesetzes von 2002. Sie entspricht den Forderungen, die der Runde Tisch Prostitution NRW schon vor Jahren formuliert und die der Bundesrat auf Initiative von NRW am 11. April 2014 (BR-Drs. 71/14) verabschiedet hat. Wir haben hier im Detail Fragen und Anmerkungen, aber die große Linie stimmt.

Die Bundesregierung hätte sich besser auf diesen gewerberechtlichen Teil beschränkt. Mit unserer Kritik sehen wir uns in bester Gesellschaft nicht nur mit Interessenvertretungen der Prostituierten selbst, sondern auch mit Verbänden wie dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund, der Diakonie oder auch der Deutschen Aidshilfe. Sie alle haben im Rahmen der Verbändeanhörung im Herbst letzten Jahres auf die erheblichen Mängel hingewiesen. Denn der Gesetzentwurf ist keineswegs geeignet, Menschen in der Prostitution zu stärken und zu schützen. Die Regelungen sind in ihren Auswirkungen kontraproduktiv, sie sind fachlich nicht solide, und sie begegnen im Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Art 12GG, die Persönlichkeitsrechte nach Art.2 GG i.V:m. Art 1GG sowie den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Aber leider ist die Bundesregierung unbelehrbar.

Mit der Anmeldepflicht wird ein Sonderordnungsrecht für Prostituierte geschaffen, bei dem anzunehmen ist, dass sich ihm ein großer Teil der Menschen in der Sexarbeit entziehen wird. Viele Prostituierte – Frauen, Männer, Trans*personen - sind aus gutem Grund auf Anonymität angewiesen und müssen ein Zwangsouting befürchten. Bei einem Abwandern in die Illegalität sind sie besonderen Gefahren ausgesetzt und für Hilfen noch schwerer zugänglich.

Die Annahme, bei der Anmeldung könnten Menschenhandelsopfer erkannt werden, ist lebensfremd, das fällt selbst der besonders geschulten Polizei nicht leicht. Denn das größte Hindernis bei der Bekämpfung von Menschenhandel ist die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer. Wenn ich auf eine Anmeldebescheinigung angewiesen bin, offenbare ich der Behörde sicherlich nicht eine schwierige Lebenssituation oder gar eine Zwangslage – und erst recht nicht, wenn kulturelle und sprachliche Barrieren bestehen. Gerade Migrantinnen haben mit staatlichen Stellen oft schlechte Erfahrungen gemacht. So kann es nicht überraschen, dass in Wien, wo eine Anmeldepflicht besteht, sich (geschätzt) etwa rund die Hälfte der Prostituierten nicht anmeldet, sondern dass umgekehrt unter den Angemeldeten auch Menschenhandelsopfer sind. Eine solche Entwicklung können wir nicht wollen!

Ein klares Nein zur pflichtigen Gesundheitsberatung sage ich auch in meiner Eigenschaft als Gesundheitsministerin. Die Mehrzahl der Amtsleitungen großer Gesundheitsämter hat sich bereits gegen eine solche Maßnahme ausgesprochen. Eine Zwangsberatung, die sich nicht an den Bedarfen der Klientinnen und Klienten orientiert, verletzt nicht nur alle fachlichen Standards, sie ist auch ineffektiv. Die erfolgreiche HIV-Prävention der Bundesrepublik zeigt eindrucksvoll, dass Prävention von Freiwilligkeit lebt. Und von der Möglichkeit der Inanspruchnahme anonymer Beratung, wie sie in §19 Infektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Dieses Recht würde durch eine zukünftige Pflichtberatung faktisch ausgehebelt.

Nicht unterstützenwert ist auch eine Kondompflicht, die reine Symbolpolitik bleiben muss. Die Bundesregierung ist die Antwort bisher schuldig geblieben, wie eine Kontrolle aussehen sollte. Der Einsatz von Scheinfreiern oder gar das Nachschauen mit der Taschenlampe durch die Polizei ist nach meinem Verständnis mit der Würde aller Betroffenen nicht vereinbar.

Noch eine wichtige generelle Anmerkung: Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Und das, obwohl für die Verwaltung 33 neue Vorgaben eingeführt werden sollen. Der Bund selbst geht inzwischen von einmaligen administrativen Kosten in Höhe von 11,3 Mio. Euro und einer jährlichen Dauerbelastung in Höhe von 13,4 Mio. aus, die nahezu ausschließlich die Länder tragen müssen. Bereits eine überschlägige Betrachtung offenbart bei dieser Kostenberechnung Lücken, wir müssen also noch höhere Summen annehmen. Es droht eine teure Prostitutionsbürokratie, ineffektiv und kontraproduktiv. Und dann soll es auch noch heißen: Der Bund bestellt, die Länder zahlen? Das kann nicht sein.

Ergänzung der Leiterin des Runden Tisches Prostitution NRW, Claudia Zimmermann-Schwartz:

Eine der nachdrücklichsten Erfahrungen vom Runden Tisch Prostitution ist für mich das Leid der Menschen in der Prostitution, die immer wieder erleben müssen, dass nicht mit ihnen geredet wird, sondern über sie. Deshalb bin ich sehr froh, dass die beiden Prostituierten vom Runden Tisch, die als feste Mitglieder den gesamten Prozess mit begleitet und gestaltet haben, uns ein schriftliches Statement zur Verfügung gestellt haben. Das Stigma ist machtvoll, bedeutet es doch nicht nur Ausgrenzung und Diskriminierung, sondern auch moralische Verurteilung. Leider ist auch der Gesetzentwurf in der Ausgestaltung der Regelungen, in seiner Sprache, in seinen Wirkungen stigmatisierend. Er setzt trotz erklärter anderer Zielbestimmung in seinem Duktus und seiner Konzeption keineswegs auf eine Stärkung der Selbstbestimmung. Stattdessen wird aus einer Perspektive angemaßter Fürsorge heraus reglementiert, kontrolliert und sanktioniert.

Bereits die Definition von Prostitution ist uferlos und bringt größte Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich: Als Prostituierte gelten Personen danach bereits schon dann, wenn sexuelle Dienstleistungen nur selten stattfinden, sogar wenn kein Geld fließt, jeder vermögenswerte Vorteil soll reichen. Auch die Notwendigkeit mehrerer oder wechselnder Partner ist nicht gegeben. Was ist mit ökonomisch ungleichgewichtigen Beziehungen und Portalen, die auf deren Vermittlung spezialisiert sind? Was mit Gefälligkeitssex bei Obdachlosigkeit, für ein Dach über dem Kopf in oft unausgesprochenem Tausch? Wer, so die Gesetzesbegründung, jeden Sex, „um damit gezielt den Erhalt oder die Steigerung des eigenen Lebensunterhalts zu sichern“, als anmeldepflichtige Prostitution definiert, hat wirklich jedes Maß verloren. Er unterliegt, so nennt es der Deutsche Frauenrat zu Recht, dem „Kontrollfuror“.




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