djb fordert Ende der Blockade gegen die Aufsichtsrätinnenrichtlinie: "Es ist Zeit für die EU-Richtlinie für Frauen in Leitungsorganen"

04.12.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Juristinnenbund.

Die Europäische Kommission hat am 27. Oktober 2015 das neue Arbeitsprogramm 2016 vorgestellt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt und unterstützt ausdrücklich den darin enthaltenen Appell, dass die seit Jahren verhandelte Richtlinie für europäische Mindeststandards zu Frauen in Leitungsorganen von Unternehmen im kommenden Jahr 2016 – endlich – beschlossen werden möge.

"Es ist nun endgültig an der Zeit für die EU-Richtlinie für Frauen in Leitungsorganen", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Die Kommission setzt mit ihrem Arbeitsprogramm einen wichtigen geschlechtergleichstellungspolitischen Schwerpunkt. Wir brauchen eine europaweite Zielvorgabe für Frauen in Führungspositionen und erwarten, dass Deutschland endlich seine Blockadehaltung im Rat aufgibt."

Die Richtlinie ist notwendig, denn eine in allen 28 Mitgliedstaaten grundsätzlich geltende Zielvorgabe ist auch im Interesse eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes. Nationale Regelungen – sofern überhaupt vorhanden – weichen zu stark voneinander ab.

Der von der Europäischen Kommission 2012 lancierte europäische Rechtsetzungsvorschlag (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen, Ratsdokument 16300/14) sieht in der derzeit dem Rat vorliegenden Fassung eine 40%-ige Zielvorgabe für Frauen in Leitungsorganen vor. Der djb hat die Arbeiten begleitet und bereits zweimal umfassend Stellung genommen (st15-11 vom 17. September 2015 und st14-08 vom 19. Mai 2014).

Unter italienischer Ratspräsidentschaft wurden Ende 2014 – vom djb durchaus kritisch bewertete – Ausnahmeregelungen aufgenommen. Das deutsche Quotengesetz mit seiner 30%-igen Zielvorgabe in Deutschland würde unter die exit clauses fallen. Umso unverständlicher ist es, dass Deutschland auch diesen Kompromissvorschlag weiter blockiert. Am 7. Dezember 2015 tagt der Beschäftigungsrat in Brüssel. Dort können die Ministerinnen und Minister der 28 Mitgliedstaaten als nächsten wichtigen Schritt eine allgemeine Ausrichtung annehmen. Diese ist Voraussetzung für die Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament.




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