28.11.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die große Koalition hatte sich am 26. November auf eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent vom Jahr 2016 an geeinigt. Sie gilt für Aufsichtsratsposten in voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen. "Das ist ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung von Frauen in Deutschland", sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. Nach Jahren erfolgloser, freiwilliger Selbstverpflichtungen sei diese Regelung "überfällig".
Lüders verwies darauf, dass zeitgleich die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes geplant sei. Das sende "ein ganz klares Signal aus": "Was von den Unternehmen in der Privatwirtschaft verlangt wird, dass muss erst recht auch für den öffentlichen Dienst gelten."
Dennoch sei eine echte Gleichstellung in Deutschland noch nicht erreicht. Lüders sprach die Entgeltlücke in Deutschland an. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen betrug laut Statistischem Bundesamt 2013 22 Prozent weniger als der von Männern. "Auch hier ist der Gesetzgeber gefragt. Wir brauchen dringend mehr Transparenz im Lohngefüge von öffentlichen und privaten Unternehmen, etwa durch die konsequente Anwendung von Lohnmessverfahren", sagte Lüders.
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