DFV: Echte Wahlfreiheit statt nur ein Erziehungsmodell zu favorisieren!

04.07.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Familienverband.

Wer mit Kindern lebt, braucht Zeit und finanzielle Sicherheit. "Das vor einem Jahr eingeführte ElterngeldPlus kann diese wesentlichen elterlichen Bedürfnisse nicht erfüllen", kritisiert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh.

Das ElterngeldPlus begünstige eine kurze Erziehungszeit und einen frühen Wiedereinstieg in den Beruf - gehe aber an den Bedürfnissen der Eltern völlig vorbei, die eine weniger kurze Elternzeit anstreben oder mehrere Kinder haben. "Der Jubel der Bundesfamilienministerin über den Erfolg ihres neuen Modells widerspiegelt nicht die Realität: Im ersten Quartal 2016 haben laut Statistischem Bundesamt 17,4 Prozent der Eltern bundesweit ElterngeldPlus bezogen – mehr als 80 Prozent dagegen sahen offensichtlich keine positive Lösung darin."

Auch der Partnerschaftsbonus wird mit 0,7 Prozent (4. Quartal 2015) nur minimal genutzt, betont der DFV-Präsident. "Ein zentrales Problem des Elterngeldes ist die kurze Bezugsdauer, die gerade Familien mit vielen Kindern vor Probleme stellt", kritisiert er. "Sie werden in der Regel mit dem Mindestelterngeld abgespeist." Für große Familien ist das vom ElterngeldPlus favorisierte "Doppelverdiener"-Modell oft keine Wahlmöglichkeit. So lange die Kinder klein sind, nimmt meist ein Partner eine längere Erziehungszeit, der andere sorgt für das Einkommen. Auch junge Eltern werden benachteiligt: Sie stehen als Berufsanfänger mit geringen Einkommen und damit auch mit geringem Elterngeld da. Familiengerecht ist das nicht!

Das Elterngeld muss vielmehr fortentwickelt und ergänzt werden, um die dreijährige Erziehungszeit finanziell angemessen zu flankieren. "Um jedes Kind gleich und unabhängig vom Einkommen der Eltern zu fördern, muss von der Betreuung des Kindes her gedacht werden!", fordert Zeh. Der DFV macht sich deshalb für die Einführung eines Betreuungsbudgets in Höhe von 700 Euro stark – pro Kind und Monat, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Höhe orientiert sich an den staatlichen Zuschüssen für einen Krippenplatz. "Mit dem Betreuungsbudget haben Eltern eine tatsächliche Wahl: Sie können ihr Kind in der Krippe oder bei der Tagesmutter betreuen lassen, sie können selbst für die Betreuung sorgen oder einen Mix aus allem nutzen."




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