Deutscher Juristinnenbund: Gegen Prostitutionsverbot und Freierstrafbarkeit

18.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Juristinnenbund.

Der djb begrüßt die jüngst vorgelegten Gesetzes-Eckpunkte zum Schutz von Prostituierten. Nötig seien daneben aber gleichzeitig Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel, so der Deutsche Juristinnenbund in seiner jüngsten Stellungnahme.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Eckpunkte eines Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen (Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG) vom 14. August 2014. Er empfiehlt eine Regulierung der Prostitution, schlägt einen einheitlichen Straftatbestand für Menschenhandel vor und fordert einen stärkeren Schutz der Opfer von Menschenhandel (u.a. Aufenthaltsrecht, Strafprozessrecht). Dagegen lehnt er ein Verbot der Prostitution und eine Strafbarkeit von Freiern klar ab.

"Prostitution als frei gewählte Erwerbstätigkeit ist zu respektieren. Ein Verbot würde einen Rückfall in die Zeiten bedeuten, die insbesondere für Frauen soziale Stigmatisierung und Rechtlosigkeit bedeutet haben, und doch nichts daran ändern, dass Prostitution stattfindet. Auch die Einführung einer Freierstrafbarkeit ist nicht zu empfehlen, weil sie die Verfolgung des Menschenhandels erheblich erschweren würde. Ob strafbar oder nicht, es wird weiterhin Freier geben, die sich dann aber vor Verfolgung schützen müssen. Eine wichtige Gruppe von Zeugen im Strafverfahren würde den Ermittlungsbehörden damit verlorengehen", erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Der Betrieb von Prostitutionsstätten sollte reguliert werden. Der djb lehnt allerdings die Einführung einer individuellen Anzeige- oder Anmeldepflicht für Prostituierte ab: "Die Gefahr der Stigmatisierung ist evident hoch und der Nutzen einer solchen Regelung fragwürdig. Eine Anmeldung kann auch unter Zwang erfolgen und Schlepper könnten sich hinter 'ordentlichen Papieren' sogar noch verstecken. Hinzu kommen hohe datenschutzrechtliche Anforderungen an die Verarbeitung von Daten, die mit der Sexualität einer Person zu tun haben", fasst Ramona Pisal die Bedenken des djb zu diesem Punkt zusammen.

Ein Arbeitsstab des djb hat seit Februar 2014 zu diesem Thema gearbeitet und rechtsgebietsübergreifende Empfehlungen zur Reform der Strafvorschriften des Menschenhandels, zu Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Menschenhandel und zur Regulierung der Prostitution formuliert.


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