12.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Der Burkini – ein zweiteiliger Schwimmanzug, der den gesamten Körper bis auf Hände, Füße und Gesicht bedeckt – wird von vielen muslimischen Frauen getragen, die den strengen Anforderungen der Körperbedeckung im Islam gerecht werden wollen.
Im Licht der jüngsten islamistischen Terroranschläge – insbesondere an der Strandpromenade von Nizza am 15. Juli – hat die Stadtverwaltung Cannes beschlossen, dass diese von Musliminnen gewählte Badebekleidung an den Stränden der Stadt nicht mehr erwünscht ist. Ein generelles Verbot zum Tragen religiöser Symbole besteht in Frankreich nicht und soll auch durch diese neue Regelung nicht eingeführt werden.
Der Generaldirektor der städtischen Dienste, Thierry Migoule, erklärt diese Entscheidung stattdessen damit, dass Burkinis ostentativ „auf eine Zugehörigkeit zu terroristischen Bewegungen“ hinweise – eine Rechtfertigung, die gänzlich die Grenzen zwischen radikalem Islamismus und Angehörigen des Islams verwischt und zur fortschreitenden Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen beiträgt.
Quelle: zeit.de
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