Bundesratsantrag für Verbot von „Umpolungstherapien“

15.04.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Im Bundesrats haben die Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein einen Antrag eingebracht, der sich für ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ausspricht und die Bundesregierung dazu auffordert, umfassende Maßnahmen für eine effektive Ächtung dieser Angebote auf den Weg zu bringen. Der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes zeigt sich erfreut.

Sogenannte „Umpolungs- und Konversionstherapien“ werden vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten. Ausgehend von einer Abwertung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit und mit dem Vorwand, ratsuchenden Menschen zu helfen, zielen diese Angebote ab auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten sowie der lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Identität. Diese Behandlungsangebote haben massive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Die Folgen sind oftmals soziale Isolation und Depressionen, die bis zum Suizid führen können. Der Weltärztebund kritisiert diese Therapien als „Verletzung von Menschenrechten“ und „unverantwortliche Verfahren“. Wissenschaftliche und medizinische Verbände auf nationaler und internationaler Ebene warnen seit Langem vor diesen Angeboten.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die Bundesratsinitiative und fordert den Bundesrat dazu auf, so schnell wie möglich diese Entschließung zu verabschieden. Homosexualität war nie eine Krankheit oder Störung, sondern ist eine gleichwertige Variante der sexuellen Orientierung. Sie bedarf weder des Versuchs der Heilung noch des Versuchs der gezielten Veränderung. Diese sogenannten Konversionstherapien werden von Ärzt/innen, Psychotherapeut/innen, Heilpraktiker/innen und Seelsorger/innen gemacht. Dennoch sind sie homophober und gefährlicher Humbug und schaden massiv der Gesundheit von Betroffenen.

Der Entschließungsantrag des Bundesrats ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Ächtung von sogenannten Konversionstherapien. Neben den Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot und berufsrechtlichen Konsequenzen begrüßt der LSVD besonders den drohenden Entzug öffentlicher Gelder für Organisationen, die solche Angebote anbieten oder bewerben.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich eine Fachkommission eingerichtet. Diese soll Vorschläge für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien erarbeiten. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wurde Vorstandsmitglied Gabriela Lünsmann berufen.





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