Auch Ataman äußert sich zu dem Thema

02.02.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Rund 100 Verbände, die sich gegen Diskriminierung engagieren, haben heute einen Forderungskatalog an die Bundesregierung für eine rasche Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland vorgelegt. Unabhängige Bundesbeauftragte: „Menschen müssen es viel leichter haben, ihr Recht durchzusetzen“.

Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, drängt die Bundesregierung darauf, bei der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) endlich aktiv zu werden. „Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform versprochen – aber bis heute liegt noch nicht einmal ein Eckpunktpapier dazu vor. Dabei wissen wir seit langem, worin die Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen, das seit seiner Einführung vor 16 Jahren nicht inhaltlich reformiert wurde.“ Ataman traf heute Vertreter*innen von rund 100 Verbänden und Organisationen zum Gespräch, die am heutigen Mittwoch eine Stellungnahme zur AGG-Reform vorgelegt hatten.

In dem Papier werden 11 zentrale – verbandsübergreifende – Forderungen für einen besseren Schutz vor Diskriminierung erhoben. Konkret macht sich das Bündnis unter anderem dafür stark, den Diskriminierungsschutz auch auf staatliches Handeln auszuweiten, ein Verbandsklagerecht einzuführen und den Schutz des AGG auch auf weitere Personengruppen zu erstrecken, wie beispielsweise Menschen, die aufgrund ihres sozialen Status benachteiligt werden.

„Diese Stellungnahme ist ganz wichtig, weil sie mitten aus der Zivilgesellschaft kommt – und weil sie sie von denjenigen kommt, die selbst Diskriminierung in Deutschland erleben oder sich für diese Gruppen einsetzen. Das kann nicht unerhört bleiben“, sagte Ataman und würdigte die in der Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ aufgeführten Vorschläge als „wichtige Grundlage“ für die anstehende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dessen Lücken dringend geschlossen werden sollten.

Auch aus Atamans Sicht sind die Hürden für Betroffene zu hoch und die Ausnahmen zu weitgehend, um gegen Diskriminierungen vorzugehen. „Niemand kann nachvollziehen, warum Menschen, die im Job diskriminiert werden, dagegen etwas unternehmen können – nicht aber, wenn sie ähnliches in Ämtern, Behörden oder bei der Polizei erleben.“

„Der Staat kann sich hier nicht verstecken, sondern muss mit gutem Beispiel vorangehen“, sagte Ataman. Auch sei es eine „Zumutung“, dass Betroffene von Diskriminierung nur acht Wochen Zeit hätten, um gegen Benachteiligungen vorzugehen. „Wir sollten es Menschen nicht unnötig schwer machen, ihr Recht durchzusetzen, sondern viel, viel leichter“, sagte Ataman.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Bild: picjumbo.com (Pexels, Pexels Lizenz)

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