Antidiskriminierungsstelle stärkt Beratungsangebot für Geflüchtete und Neuzugewanderte

20.12.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Mit einem Ratgeber für Geflüchtete und Neuzugewanderte sowie einem Ausbau des Beratungsangebots reagiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) auf die steigende Zahl von Diskriminierungserfahrungen wegen der ethnischen Herkunft.

„Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gilt für alle Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus“, betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, vor dem „Internationalen Tag der Migranten“ am Donnerstag in Berlin.

In dem Ratgeber erläutert die Antidiskriminierungsstelle, was Diskriminierung ist, welche rechtlichen Grundlagen es gibt, um gegen Benachteiligung vorzugehen, und verweist auf Unterstützungs- und Hilfsangebote. Der Ratgeber ist in gedruckter Fassung auf Deutsch, Arabisch und Englisch verfügbar und in sieben weiteren Sprachen online abrufbar. Die Antidiskriminierungsstelle bietet außerdem nun auch eine Beratung auf Arabisch an.

Befragung zu Diskriminierungserfahrungen

Geflüchtete Menschen in Deutschland berichten vielfach von Diskriminierungen. Das unterstreicht eine nicht repräsentative Befragung der Antidiskriminierungsstelle von mehr als 250 Anlauf- und Beratungsstellen sowie von Geflüchteten. Besonders häufig erleben diese nach Aussage der Mitarbeitenden der Beratungsstellen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt (80 Prozent), bei Ämtern und Behörden (68 Prozent), im Arbeitsleben (64 Prozent) sowie beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen (52 Prozent).

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, sagte Lüders anlässlich dieser Ergebnisse. „Wenn geflüchtete Menschen bei Vermietern, auf Arbeitssuche, im Supermarkt und auf der Straße ausgegrenzt und benachteiligt werden, dann ist das ein massives Integrationshindernis.“

Beratungsstellen für Geflüchtete benötigten die Ausstattung und Qualifizierung, damit Beraterinnen und Berater Diskriminierung erkennen und dafür sorgen können, dass Betroffene ihre Rechte einfordern können, ergänzte Lüders.

Die Ergebnisse der Befragung im Detail

Um einen Überblick über die Diskriminierungsrisiken für Geflüchtete in Deutschland zu bekommen, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beschäftigte und Ehrenamtliche in Migrations- und Flüchtlingsberatungen, Jugendmigrationsdiensten und weiteren Organisationen der Flüchtlingshilfe befragt. Insgesamt haben sich mehr als 250 Organisationen beteiligt. Daneben wurden 20 exemplarische qualitative Interviews mit Geflüchteten geführt, um individuelle Diskriminierungserfahrungen miteinzubeziehen. Befragt wurden Personen mit Bleibeperspektive, die bereits mindestens 4 Monate und maximal 4 Jahre in Deutschland leben. Die Befragungen geben Hinweise darauf, wo Diskriminierungsrisiken vorhanden sind und welche Unterstützung Geflüchtete und Initiativen benötigen.

Knapp neun von zehn der befragten Stellen (88 Prozent) gaben an, dass Geflüchtete im Gespräch von Diskriminierungserfahrungen berichten. 85 Prozent der Beschäftigten und Ehrenamtlichen erleben darüber hinaus bei ihrer Arbeit selbst, dass geflüchtete Menschen diskriminiert werden. Die Benachteiligungen finden überwiegend aufgrund der ethnischen Herkunft bzw. aus rassistischen Gründen, aber auch aufgrund der Religion und des Geschlechts statt.

Am häufigsten wird in beiden Befragungen von Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt (80 Prozent), auf dem Arbeitsmarkt (64 Prozent) und bei Ämtern und Behörden (68 Prozent) berichtet.

Die Erfahrungen reichen dabei von Mobbing über die Verwehrung von Leistungen bis hin zu verbalen und körperlichen Anfeindungen:

So haben drei Viertel der Stellen die Erfahrung gemacht, dass Schutzsuchenden eine Leistung verwehrt oder der Abschluss eines Vertrags verweigert wurde, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos oder beim Einlass in Diskotheken. Etwa die Hälfte der Einrichtungen berichtet von Situationen, in denen Geflüchtete beleidigt oder beschimpft wurden, ein Viertel weiß von gewalttätigen Übergriffen.

In den Interviews mit den Geflüchteten zeigte sich, dass diese ihre Erfahrungen oft relativieren oder aufgrund fehlenden Wissens unsicher sind, ob sie tatsächlich Diskriminierung erlebt haben. Zugleich wurde deutlich, dass die Erfahrungen bei den Betroffenen zu Resignation, Traurigkeit, Ärger oder auch Aggressionen führen. Viele verändern ihr Verhalten, um solche Situationen künftig zu vermeiden – etwa durch den Verzicht auf die Suche nach einer größeren Wohnung oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Anlauf- und Beratungsstellen sind laut Befragung hochmotiviert, Geflüchtete bei Diskriminierung zu unterstützen. Oft geschieht diese Hilfe bereits zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben der jeweiligen Einrichtung und trotz unzureichender personeller und finanzieller Möglichkeiten. Nur ein Teil nutzt aber bisher die rechtlichen Möglichkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, weil es bisher an Informationen und Schulungen zum Diskriminierungsschutz fehlt.

Die Broschüre „Diskriminierungsschutz in Deutschland. Ein Ratgeber für Geflüchtete und Neuzugewanderte“ sowie die Ergebnisse der Befragung „Diskriminierungsrisiken für Geflüchtete in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ erhalten Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de. Das Beratungsteam ist wochentags von 9-12 und 13-15 Uhr unter 030 18555 1865 oder beratung@ads.bund.de zu erreichen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de.





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