29.08.2024 — Von
. Quelle:schriftlicher AntragBasiselterngeld und Elterngeld plus werden nur auf schriftlichen Antrag gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Dabei muss der Antrag genaue Angaben darüber enthalten, für welche Monate Basiselterngeld oder aber Elterngeld plus sowie Partnerschaftsbonus beantragt wird. Zu beachten ist, dass Elterngeld nur drei Monate rückwirkend geleistet wird und deshalb ein möglichst frühzeitiger Antrag nach der Geburt des Kindes empfehlenswert ist, um die [...]
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einFür Neukunden: Zugriff auf alle Portalinhalte im Monatsabo. Im ersten Monat für nur 1,- € und monatlich kündbar.
1,00 € / Monat* *1-Monatsabonnement mit 2 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. 1,00 € zzgl. MwSt. im 1. Monat, 23,50 € zzgl. MwSt. ab dem 2. Monat
Die Premium-Mitgliedschaft auf dasGleichstellungswissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft:
19,50 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 117,00 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
17,50 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 210,00 € zzgl. MwSt.