29.02.2024 — Von
. Quelle:Während das AGG den Terminus „sexuelle Belästigung“ verwendet, bietet es sich an von sexualisierter Belästigung oder sexistischer Diskriminierung zu reden. Warum? Auch wenn das AGG von „sexuell bestimmtem Verhalten“ spricht, ist sexualisierte Belästigung nicht mit Sexualität zu verwechseln. Rechtfertigungen, wie „Flirt am Arbeitsplatz“, „Kompliment“ oder „Missverständnis“, verschleiern, dass sexualisierte Belästigungen gravierende persönliche und soziale Folgen haben und eine Form des [...]
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