29.02.2024 — Von
. Quelle:Erstellung von GleichstellungsplänenFür jede Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Gleichstellungsplan zu erstellen, mit dem Gleichstellung gefördert und Unterrepräsentanz von Frauen abgebaut werden soll. Dazu gehören Maßnahmen zur Personalentwicklung für die Übernahme von Führungspositionen durch Frauen (§ 5 Abs. 1 LGG). Der Gleichstellungsplan ist einvernehmlich von der Leitung der Dienststelle und der Gleichstellungsbeauftragten (§ 5 [...]
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