28.11.2024 — Von
. Quelle:Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) achtet auf die Durchführung und Einhaltung dieses Gesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (§ 20 Abs. 1).
Sie gehört zur Verwaltung und ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet (§ 18 Abs. 1). Die ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben sind dienstliche Aufgaben und anders als die Personalvertretung ist die Beauftragte für Chancengleichheit keine [...]
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