29.02.2024 — Von
. Quelle:§ 1 Ziel des Gesetzes
Unterschiede in der ZielsetzungBereits in der Formulierung der Zielsetzung des Gesetzestexts finden sich zwischen den Bundesländern erhebliche und auch charakteristische Unterschiede. In NRW heißt es, das Gesetz diene der „… Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern …“. Ferner sollen „… bestehende Benachteiligungen …“ abgebaut werden. Es wird also festgestellt, dass es sich bei der [...]
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