29.02.2024 — Von
. Quelle:Im Allgemeinen verfügt die Gleichstellungsbeauftragte kaum über eigene Machtmittel (Mitwirkungsrechte, Einspruchs- bzw. Kontrollrecht usw. fehlen). Die Macht ist eine „geliehene“ oder eine symbolische. Beides sind aber Machtformen, die äußerst wirkungsvoll sein können.
Eine symbolische Macht liegt u.a. in der Möglichkeit, Lob auszusprechen. Als Expertin verfügt die Gleichstellungsbeauftragte über die Definitionshoheit; sie entscheidet darüber, ob eine Leistung oder ein Sachverhalt [...]
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