Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro bzw. knapp zehn Millionen Arbeitsstunden jährlich entlasten. Mit dem neuen, zweiten Bürokratieentlastungsgesetz hat die Bundesregierung vor allem kleine Unternehmen im Blick. Für diese werden wichtige Vereinfachungen zum Beispiel im Steuerrecht geschaffen. Darüber hinaus werden Vereinfachungen bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt.
Dokumentation im Rechnungswesen
Anleitungen und Musterformulare für die Umsetzung in der Praxis
- Abläufe im Rechnungswesen
- Strategien und Umsetzung zur Optimierung
- Optimierung von Teilprozessen des Jahresabschlusses
- Risikoorientierung / Schwerpunkt des Berichtswesens
- Entwicklungen im Rechnungswesen
Keine Entlastung bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen
Lieferscheine sind auch weiterhin als empfangene oder abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe nach
§ 147 – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen- 1
- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
- 2
- die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
- 3
- Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
- 4
- Buchungsbelege,
- 4a.
- Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung nach Artikel 77 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 62 Abs. 2 Zollkodex beizufügen sind, sofern die Zollbehörden nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 Zollkodex auf ihre Vorlage verzichtet oder sie nach erfolgter Vorlage zurückgegeben haben,
- 5
- sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
- 1
- mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden,
- 2
- während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.