Nach dem Willen des Gesetzgebers wird es zum 01.01.17 Steuererleichterungen geben.
In diesem Zusammenhang soll die sog. kalte Progression durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts verschoben werden.
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Aktuelle Änderungen bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung 2016/2017
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Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag soll
- zum 01.01.2017 von derzeit 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro und
- zum 01.01.2018 von dann 8.820 Euro um 180 Euro auf 9.000 Euro angehoben werden.
Für Verheiratete ergeben sich entsprechend die doppelten Beträge.
In diesem Zusammenhang soll die sog. kalte Progression durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts verschoben werden.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag soll
- zum 01.01.2017 von derzeit 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro und
- zum 01.01.2018 von dann 8.820 Euro um 180 Euro auf 9.000 Euro angehoben werden.
Für Verheiratete ergeben sich entsprechend die doppelten Beträge.
Der steuerliche Grundfreibetrag entspricht dem Existenzminimum. Einkünfte, die das Existenzminimum nicht übersteigen, werden entsprechend nicht besteuert.
Einkommensteuern, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer müssen erst dann gezahlt werden, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
Bei einem Grenzsteuersatz von 25 %, entsprechend einem zu versteuernden Einkommen von ca. 16.000 Euro, ergibt sich eine Steuerentlastung von 42 Euro jährlich bzw. 3,50 Euro monatlich.
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 %, entsprechend einem zu versteuernden Einkommen von ca. 38.000 Euro, ergibt sich eine Steuerentlastung von 58,80 Euro jährlich bzw. 4,90 Euro monatlich.
Erhöhung des Kinderfreibetrags
Darüber hinaus wird der Kinderfreibetrag
- zum 01.01.2017 von derzeit 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro und
- zum 01.01.2018 von dann 4.716 Euro um 72 Euro auf 4.788 Euro angehoben.
Erhöhung des Kindergeldes
Das Kindergeld soll für jedes Kind um jeweils 2 Euro zum 01.01.2017 und um weitere 2 Euro zum 01.01.2018 angehoben werden.
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für das 1. und 2. Kind
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ab dem 3. Kind
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ab dem 4. Kind
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bis 31.12.2016
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190,00 €
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196,00 €
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221,00 €
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ab 01.01.2017
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192,00 €
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198,00 €
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223,00 €
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ab 01.01.2018
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194,00 €
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200,00 €
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225,00 €
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Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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