20.07.2010 — Von
. Quelle:Bei einer Anzahlung handelt es sich um Vorleistungen, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung geleistet werden. Sie basieren daher auf der Grundlage eines schwebenden Geschäfts. Der leistende Unternehmer kann die Anzahlung gegebenenfalls zurückfordern. Solche geleisteten Anzahlungen sind zu aktivieren, erhaltene Anzahlungen sind zu passivieren. Die auf die erhaltene Anzahlung entfallende Umsatzsteuer, § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG, ist nach der Nettomethode erfolgsneutral auszuweisen [...]
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