18.05.2012 — Von
. Quelle:Der Finanzbehörde verbleibt dann kein Ermessensspielraum, wonach sie ihrer Auskunft eine von mehreren vertretbaren Rechtsauffassungen zugrunde legen könnte. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 6. März 2012 (13 K 3006/11).
Der Senat hatte über die Klage einer inländischen GmbH zu entscheiden, an der eine französische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Die französische Muttergesellschaft hatte gegenüber der Klägerin [...]
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