Binnenmarkt: Kommission handelt, um die Umsetzung der EU-Vorschriften über E-Geld sicherzustellen

03.05.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Belgien, Spanien, Frankreich, Polen, Portugal und Zypern wurden aufgefordert, der Europäischen Kommission innerhalb der nächsten zwei Monate die Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften an die neueste E-Geld-Richtlinie zu ergreifen gedenken.

Die Richtlinie soll den Markteintritt sowie die Aufnahme und Ausübung der Geschäftstätigkeit von E-Geld-Instituten (Ausgabe von E-Geld) erleichtern. Diese Vorschriften sowie ihre Beaufsichtigung sind auf die Besonderheiten der E-Geld-Tätigkeiten und -märkte zugeschnitten.

Elektronisches Geld ist ein digitales Äquivalent zu Bargeld, das auf einem elektronischen Gerät oder räumlich entfernt auf einem Server gespeichert ist. Ein weit verbreitetes E-Geld-Zahlungsmittel ist die „elektronische Geldbörse“ in Form einer Zahlungskarte oder einer anderen Chipkarte, die der Nutzer mit einer relativ geringen Menge an E-Geld auflädt, um damit Kleinbeträge zu begleichen. E-Geld kann aber auch in Mobiltelefonen (mit denen auch bezahlt werden kann) und auf Online-Zahlungskonten gespeichert werden.

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 30. April 2011. Die Aufforderung der Kommission erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Wenn die nationalen Behörden die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission die Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragen.

Welches Ziel wird mit den betreffenden EU-Vorschriften verfolgt?

Die Richtlinie soll auf europäischer Ebene

  • den Weg für neue, innovative und sichere E-Geld-Dienstleistungen ebnen,
  • neuen Unternehmen Zugang zum Markt verschaffen sowie
  • einen echten und wirksamen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern fördern.

Davon sollen Verbraucher, Unternehmen und die europäische Wirtschaft insgesamt profitieren.

Das Hauptziel der Richtlinie besteht darin, EU-Vorschriften über elektronisches Geld zu modernisieren und insbesondere die Beaufsichtigung von E-Geld-Instituten an die im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie (2007/64/EG) geltenden Aufsichtsregelungen für Zahlungsinstitute anzupassen.

Inwiefern halten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen nicht ein?

Während die Mehrzahl der Mitgliedstaaten die Richtlinie vollständig umgesetzt hat, steht die Umsetzung einiger Bestimmungen der Richtlinie in diesen sechs Mitgliedstaaten – Belgien, Spanien, Frankreich, Polen, Portugal und Zypern – noch aus, und das Umsetzungsverfahren kommt nur sehr langsam voran.

Welche Nachteile bringt dies für die Unternehmen?

Wenn die Richtlinie nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wird, kommen Unternehmen nicht in den Genuss eines klaren Rechtsrahmens, der den Binnenmarkt stärkt und gleichzeitig eine angemessene Beaufsichtigung gewährleistet.

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