Anschaffungskosten
Zum Umfang der Anschaffungskosten vgl. § 255 Abs. 1 HGB. Der Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung, d. h. der Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber. Die Anschaffungskosten können sowohl vor als auch nach dem Anschaffungszeitpunkt anfallen. Nicht zu den Anschaffungskosten gehören Aufwendungen für allgemeine Organisationsberatung, die Entwicklung von Grobkonzepten sowie die Analyse von Geschäftsprozessen.
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