Auffrischung in Buchführung und Bilanzierung
Eintägiges Praxis-Seminar: Buchen und Bilanzieren in der Praxis – Grundlagen, Zusammenhänge und Aktuelles
- Gesetzliche Grundlagen der Buchführung (HGB und Steuerrecht)
- Inventur, Inventar und die Entwicklung der Bilanz
- System der Doppelten Buchführung (Doppik)
- Handelsrechtliche Grundsätze (GoB)
Geschenke für Geschäftsfreunde sind bis zu einem Nettowert von 35 Euro Betriebsausgabe – so steht es im Einkommensteuergesetz. Doch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom März 2017 schreckte alle auf: Denn das oberste Finanzgericht entschied, dass die Betriebsausgabe inklusive der Pauschalsteuer von 30 Prozent den Wert von 35 Euro nicht überschreiten darf. Da zudem noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu berücksichten waren, und da die Kirchensteuer in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist, hatte Ecovis geraten, dass das Geschenk für Geschäftsfreunde der Einfachheit halber 24,95 Euro nicht überschreiten darf.
„Dass diese Regelung total kompliziert ist, hat wohl jetzt auch die Finanzverwaltung eingesehen“, sagt Ecovis-Steuerberater Robin Große in Ahlbeck, „sie erlaubt Unternehmern jetzt, dass sie die schon vor dem Urteil gültige Vereinfachungsregel anwenden können.“
Wollen Sie zu Weihnachten Geschäftsfreunden eine Freude machen?
- Dann können Sie 35 Euro netto pro Beschenktem pro Jahr als Betriebsausgabe absetzen.
- Als Schenkender sollten Sie das Geschenk pauschal mit 30 Prozent versteuern plus Soli und Kirchensteuer.
„Denn ein Geschenk ist nur dann ein echtes Geschenk, wenn Geschäftsfreunde den Wert nicht selbst versteuern müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Große.
Zu diesem Artikel erreichte uns folgende Frage:
Unser Experte Volker Hartmann erläuterte hierzu Folgendes:
Soweit Sie Ihren Geschäftsfreunden Geschenke zukommen lassen, deren Anschaffungskosten 35 Euro übersteigen und eine Pauschalversteuerung erforderlich ist, können Sie die darauf entfallende Lohnsteuer über die LSt-Anmeldung an das Finanzamt melden.
Die Eintragung ist hier in der Kz. 44 - Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG vorzunehmen.
§ 37b – Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
- 1
- betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und
- 2
- Geschenke im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1,die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erheben. 2Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer; bei Zuwendungen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ist Bemessungsgrundlage mindestens der sich nach § 8 Absatz 3 Satz 1 ergebende Wert. 3Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,
- 1
- soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder
- 2
- wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendungden Betrag von 10 000 Euro übersteigen.